RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung

114. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
– betreffend die Anlage 7 –

RVaktuell Sonderausgabe 1/2024 (9.10.2024)

Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 1. Oktober 2005 in der Fassung des 110. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert (letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war Nachtrag 106):

Artikel 1

    1. § 133 Absatz 1 Sätze 2 und 3 der Anlage 7 zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden wie folgt neu gefasst:

§ 133
Genehmigung, Satzungsänderungen

(1) Satz 1 …

²Die Änderungen werden nach erfolgter Genehmigung im Internet – auf der Internetseite www.kbs.de – öffentlich bekannt gemacht. ³Sie treten, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Internet in Kraft.“

    2. § 164 Absatz 3a) der Anlage 7 zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird wie folgt neu gefasst:

§ 164
Abfindung

(1) bis (3)

(3a)   Wird eine Betriebsrente für Versicherte abgefunden, wird als Abfindungsbetrag nach Absatz 3 Satz 1 mindestens die Summe der für diese Anwartschaft geleisteten Eigenbeteiligung zur Umlage nach § 181 Absatz 4 oder der Arbeitnehmerbeiträge nach § 181 Absatz 4a) und 4b) sowie der Ausführungsbestimmung zu § 186 angesetzt.

(4) bis (6) …“

Artikel 2

Der Satzungsnachtrag tritt – mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 2 – am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Artikel 2 Nr. 2 tritt am 3. Juli 2024 in Kraft.

Einstimmig beschlossen in der Sitzung der Vertreterversammlung am 3. Juli 2024.

_____________________________________

Maike Matthiessen

Vorsitzende der Vertreterversammlung

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 95 Absatz 1 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Verbindung mit § 133 Absatz 1 der Anlage 7 zu § 95 der Satzung die in der Vertreterversammlung am 3. Juli 2024 beschlossene Satzungsänderung des 114. Satzungsnachtrags zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Bonn, 16. August 2024

Z 11/2113.2/5

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Im Auftrag

Ludwig Kern

 

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Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 1. Oktober 2005 in der Fassung des 110. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert:

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