Bekanntmachung der personellen Veränderungen in den Gremien der Selbstverwaltung nach §§ 79, 88 Sozialversicherungswahlordnung (SVWO) für den Zeitraum 01.05. – 31.08.2023
Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:
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