RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Rente Meldung aktuell

Neue Plattform ab 2023: Was bringt die Digitale Rentenübersicht?

Wer noch viele Jahre im Berufsleben vor sich hat, hat oft nicht den richtigen Überblick, wie viel Geld er oder sie fürs Alter bereits angespart hat. Dabei wäre es wichtig, das zu wissen - um ggf. noch den einen oder anderen Sparvertrag abzuschließen, falls es nicht reicht.

Damit Verbraucher ihre Altersvorsorge überblicken und planen können, wird es mittelfristig die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) geben. Damit soll sich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge jeder jederzeit über seine individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung informieren können. Auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal. Der Beginn der ersten Betriebsphase ist ab Herbst 2022 vorgesehen, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie erfolgt vorerst mit freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen. In dieser Phase geht es darum, die Handhabung auszuloten, damit der spätere Regelbetrieb optimal läuft. Der Regelbetrieb ist ab Herbst 2023 vorgesehen. Auch in der ersten Betriebsphase sollen Verbraucher bereits die Digitale Rentenübersicht bei den freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen abrufen können. Sie steht zusätzlich zur Renteninformation oder zu den Standmitteilungen der Anbieter zur Verfügung. Die Nutzung der digitalen Rentenübersicht ist freiwillig und kostenlos. In der Übersicht sind Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge aufgelistet. Die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen melden neben den bereits erreichten Anwartschaften auch die, die noch erreichbar sind. Aus der Digitalen Rentenübersicht geht hervor, ob es sich bei den Anwartschaften um garantierte oder prognostizierte Werte handelt. Nachzulesen wird auch sein, ob die Leistung als Rente oder als Einmalzahlung erfolgt. So erhalten Verbraucher einen verständlichen Überblick und können leichter einen möglichen Handlungsbedarf erkennen. Ansprüche, die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke – etwa für Ärzte, Apotheker, Architekten, Presseleute, Anwälte, Notare oder Steuerberater – erworben haben oder noch erwerben werden, fließen nur dann in die Digitale Rentenübersicht ein, wenn die Einrichtungen regelmäßig Standmitteilungen bereitstellen und eine Anbindungspflicht zur Digitalen Rentenübersicht besteht oder eine freiwillige Anbindung erfolgt. Gleiches gilt für die Ansprüche von Beamten. Der Gesetzgeber habe den Belangen des Datenschutzes einen hohen Stellenwert eingeräumt. So werden die mit der DRÜ gewonnenen Daten nach jedem Abruf grundsätzlich gelöscht. Aus Sicht des BMAS ist die Plattform ein anspruchsvolles Projekt. Das System der Altersvorsorge in Deutschland sei komplex, sagt das Ministerium. Das gelte auch für die Darstellungsweisen der regelmäßig zur Verfügung gestellten Informationen oder Standmitteilungen der vielen Anbieter und Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge.

Finanzen Meldung aktuell

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich nach einem Bericht über millionenfache Minirenten von Vollzeitbeschäftigten gegen den Eindruck gewandt, dass eine geringe Rente automatisch Altersarmut bedeute.

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