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Zuständige Aufsichtsbehörden
Die Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund führt das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Deutsche Rentenversicherung wahrnimmt, führt die Aufsicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das diese teilweise dem Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen kann.
Die gemeinsame Datenstelle der Träger der Rentenversicherung untersteht, soweit ihr durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes Aufgaben zugewiesen worden sind, der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das diese ganz oder teilweise dem Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen kann.
Die Aufsicht über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen führt das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Anschriften dieser Aufsichtsbehörden lauten:
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
Bundeszentralamt für Steuern
53221 Bonn