Nach nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1.7.2021 fest: Da die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, verbleibt in Westdeutschland der ab 1.7.2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin bei 34,19 EUR, obwohl die rechnerische Rentenanpassung negativ ist. In den neuen Ländern schreitet die Rentenangleichung voran. Der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer steigt entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Angleichungsstufe um 0,72 % auf 97,9 % des aktuellen Rentenwerts West und beträgt damit 33,47 EUR. Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil betonte in einer Ministeriumsmeldung: „Auch und insbesondere in Krisenzeiten wie der aktuellen COVID-19-Pandemie können sich die Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente verlassen. Im vergangenen Jahr 2020 konnten die Rentnerinnen und Rentner noch mit einer deutlichen Rentensteigerung von der guten Lohnentwicklung des Jahres 2019 profitieren, obwohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits von den negativen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Zeitverzögert wirkt sich die Krise nun auch auf die Rentenanpassung aus. Die gesetzlich verankerte Rentengarantie schützt aber die Rentnerinnen und Rentner auch in schwierigen Zeiten vor Rentenkürzungen.“ Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung der Anpassungswerte 2021 wie folgt: „Ein Plus bei der Rente orientiert sich stets an der Entwicklung der Löhne der Beschäftigten des vergangenen Jahres. Da es hier aufgrund der Corona-Pandemie in 2020 keinen Anstieg gegeben hat, können die Renten in diesem Jahr nicht angehoben werden. Die Rentengarantie schützt die Rentnerinnen und Rentner vor einer Minderung der Renten. In den neuen Bundesländern werden die Renten wegen der davon unabhängigen sog. Angleichungstreppe um 0,72 % angehoben. Insgesamt sind die Renten in den letzten Jahren aber ganz deutlich gestiegen. Allein im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 gab es ein Plus im Westen von rd. 17 % und im Osten sogar von rd. 23 %. Die Rentnerinnen und Rentner haben damit auch real mehr Geld in der Tasche, da die Rentenanpassungen spürbar höher waren als der Preisanstieg. Daneben rechnen wir im nächsten Jahr wieder mit einer positiven Rentenanpassung für alle.“
Grundlage für die Rentenanpassung ist laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Lohnentwicklung. Diese beträgt in den alten Ländern -2,34 %. Sie basiert auf den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen- und -gehältern je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen („Ein-Euro-Jobs“) außer Acht bleibt. Wegen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die VGR-Löhne in den alten Bundesländern im vergangenen Jahr leicht gesunken. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. In diesem Jahr kommt hier ein Sondereffekt zum Tragen, da die Rentenversicherung als Folge des Flexirentengesetzes die statistische Abgrenzung der beitragspflichtigen Entgelte geändert hat und nun deutlich mehr geringfügig Beschäftigte statistisch erfasst, weshalb die durchschnittlichen beitragspflichtigen Entgelte um rd. zwei Prozent geringer ausfallen. Wegen der ohnehin negativen rechnerischen Rentenanpassung und der damit verbundenen Anwendung der Rentengarantie hat dies jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der diesjährigen Rentenanpassung. Neben der Lohnentwicklung wird die Höhe der Rentenanpassung noch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Auch hier kommt es zu negativen Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Deswegen wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr mit -0,92 Prozentpunkten anpassungsdämpfend aus. Durch den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2020 nicht verändert hat, wirkt sich dieser Faktor nicht auf die diesjährige Rentenanpassung aus. Aufgrund der genannten Einflüsse ergibt sich eine rechnerische Rentenanpassung von – 3,25 %. Wegen der Rentengarantie bleibt aber der ab 1.7.2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin bei 34,19 EUR. Die Rentengarantie stellt seit dem Jahr 2009 sicher, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu einer Minderung des aktuellen Rentenwerts führt.
Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,9 % des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.
Auf Basis der vorliegenden Daten beträgt der ab dem 1.7. 2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin 34,19 EUR und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung von 33,23 EUR auf 33,47 EUR. Das entspricht einer Rentenanpassung in den neuen Ländern von 0,72 EUR.
Zum letzten Mal kam es 2010 – also nach der Finanzkrise – vor, dass eine Rentenerhöhung ausfiel. Seitdem sind die Renten jedes Jahr gestiegen. Nach der Corona-Delle in diesem Jahr wird für 2022 wieder mit einer Rentenerhöhung gerechnet. Im jährlichen Rentenversicherungsbericht, der im November 2020 vorgelegt wurde, geht die Regierung davon aus, dass es 2022 eine Anhebung um 4,8 % im Westen und 5,56 % im Osten geben könnte und ein Jahr später dann erneut einen Anstieg um jeweils mehr als drei Prozent.