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Hans-Josef Thesling neuer Präsident des Bundesfinanzhofs

Nach anderthalbjähriger Vakanz hat der Bundesfinanzhof (BFH) wieder einen Präsidenten. Der Bundesjustizminister habe dem nordrhein-westfälischen Ministerialbeamten und früheren Präsidenten des Finanzgerichts Düsseldorf, Hans-Josef Thesling, die Ernennungskunde ausgehändigt, teilte das oberste deutsche Steuergericht in München mit.

Der BFH mit Sitz in München ist das höchste Gericht für Steuer- und Zollsachen. Er gehört mit dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundessozialgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen in Deutschland.

Thesling übernimmt die Nachfolge des im Juli 2020 in den Ruhestand getretenen Finanzhof-Präsidenten Rudolf Mellinghoff und den Vorsitz des IX. Senats, der für die Besteuerung von Miet- und Pachteinkünften und der gewerblichen Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften zuständig ist. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte Theslings Ernennungsurkunde schon vor Monaten unterschrieben. Wegen einer Konkurrentenklage konnte sie ihm aber zunächst nicht überreicht werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Eilantrag einer unterlegenen Bewerberin gegen die Berufung Theslings sowie die folgende Anhörungsrüge letztlich zurück.

Thesling gehört der CDU an, wechselte 1989 von einer Anwaltskanzlei in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und war bei den Finanzämtern Erkelenz und Bergheim, an der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei und bis August 2005 beim Finanzgericht Düsseldorf tätig. Nach elf Jahren als Abteilungsleiter in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen kehrte er 2016 als Präsident an das Finanzgericht Düsseldorf zurück. Seit Dezember 2018 war er dann Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Justizministerium.

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