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Inken Gallner wird neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

Die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Inken Gallner wurde am 24. Januar 2022 zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ernannt. Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihr im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Ernennungsurkunde, die der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskabinetts ausgefertigt hat.

Nach mehrjährigen Tätigkeiten an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wurde Gallner 2007 zur Richterin am BAG und 2017 zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt. Von 2014 bis 2016 hat sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Amtschefin beim Justizministerium des Landes Baden-Württemberg auch umfangreiche Verwaltungserfahrung gesammelt. Zz. ist Gallner Vorsitzende des 10. Senats des BAG, der u.a. für Sondervergütungen aller Art, Zuschläge und Zulagen sowie Rechtsstreite, die das Verhältnis zu einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen, zuständig ist. Gallner ist Nachfolgerin von Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt, die mit Erreichen der Pensionsgrenze im letzten Jahr in den Ruhestand getreten ist. Die gebürtige Baden-Württembergerin Gallner ist nun die zweite Frau infolge an der Spitze des Bundesarbeitsgerichts.

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