Die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben zum Jahreswechsel höhere Beiträge schultern müssen. Zum 1.1.2023 erhöhten 66 Krankenkassen ihre Beitragssätze, wie das Bundesgesundheitsministerium bei der Bekanntgabe der Kassenfinanzen für das vergangene Jahr in Berlin mitteilte. Bei 25 Kassen blieb der Zusatzbeitragssatz demnach unverändert, vier senkten ihn. Den Zusatzbeitragssatz kann jede Kasse selbst festlegen.
Der offiziell erwartete durchschnittliche Zusatzbeitragssatz war 2023 von 1,3 % auf 1,6 % angehoben worden. Die Zusatzbeiträge kommen zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % vom Einkommen hinzu, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Im Herbst hatte die Ampel-Koalition ein Finanzpaket mit verschiedenen Maßnahmen beschlossen, dass ein für 2023 erwartetes Minus von 17 Mrd. EUR auffangen soll. Für 2022 weisen die 96 Krankenkassen einen Überschuss von rd. 451 Mio. EUR aus – bei Einnahmen von 289,3 Mrd. EUR und Ausgaben von 288,9 Mrd. EUR, wie das Ministerium mitteilte. Von ihren Finanzreserven von 10,4 Mrd. EUR zum Jahresende sollen die Kassen laut Gesetz rd. 2,5 Mrd. EUR zur Beitragsdämpfung einsetzen. Dazu kommen rd. 4,7 Mrd. EUR aus der 12 Mrd. EUR umfassenden Reserve des Gesundheitsfonds, der Geldsammel- und -verteilstelle der Krankenversicherung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte laut einer Mitteilung, der „moderate Überschuss“ der Kassen zeige, dass die Finanzen zielgenau stabilisiert worden seien. Er verwies auf einen ergänzenden Bundeszuschuss von 14 Mrd. EUR 2022. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler seien zudem vor hohen Steigerungen zum Jahreswechsel geschützt worden. Die Ausgaben der Kassen gingen um 4,4 % in die Höhe, wie das Ministerium mitteilte. Dabei gab es auch einen Zuwachs bei der Zahl der Versicherten von 0,5 Prozentpunkten. Die Ausgaben für Leistungen wie Klinik-, und Arztbehandlungen und Arzneimittel stiegen demnach um 4,3 %, die Verwaltungskosten der Kassen um 7,2 %, vor allem wegen teils hoher Altersrückstellungen. Aufwendungen für Corona-Testungen und -Impfungen sowie Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser seien vom Bund erstattet worden – insgesamt seien rd. 21,4 Mrd. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt und vom Bund refinanziert worden.