Die Arbeitgeber wehren sich gegen die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplante Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung zum 1.7.2023. Die Mehrheit der Versicherten und auch die Arbeitgeber würden damit finanziell stark belastet, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu den Plänen. „Zugleich werden die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet und damit die Finanzierungsprobleme auch für die Zukunft weiter verschärft.“ Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuerst über das Papier berichtet. Der Verband warnt darin davor, dass eine Umsetzung zum 1. Juli „keinesfalls für die Arbeitgeber leistbar“ sei. Wie alle Sozialbeiträge führen Arbeitgeber auch die Beiträge zur Pflegeversicherung monatlich für die Beschäftigten an die entsprechende Kasse ab. Problematisch wird aus Sicht der BDA dabei die geplante künftige Berücksichtigung der genauen Anzahl der Kinder bei der Höhe des Pflegebeitragssatzes. Wie viele Kinder ein Arbeitnehmer hat – diese Daten lägen den Arbeitgebern gar nicht vor, weil sie für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses unerheblich seien. Zur Umsetzung seien umfassende Softwareanpassungen erforderlich.
Momentan liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 3,05 % des Bruttolohns und für Kinderlose bei 3,4 %. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant einem Entwurf zufolge eine Anhebung und nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zugleich eine stärkere Ausdifferenzierung nach der Anzahl der Kinder. Wer kein Kind hat, für den könnte der Beitragssatz auf 4,0 % steigen, bei nur einem Kind ist eine Erhöhung auf 3,4 %, bei zwei Kindern auf 3,25 %, bei drei Kindern auf 3,10 % geplant. Erst ab vier Kindern käme es zu einer Senkung auf 2,95 % und bei fünf und mehr Kindern auf 2,8 %.