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Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens

RVaktuell 1/2023
Von Ernst Krasney, Peter Udsching, Andy Groth, Miriam Meßling, 8. Aufl. 2022, XXXIV, 709 S., fester Einband, Preis 104,- EUR. Erich Schmidt Verlag, Berlin.

Die 8. Auflage markiert eine Zäsur insofern, dass die Neuauflage in wesentlichen Kapiteln nunmehr durch Groth und Meßling bearbeitet wird. Man wolle – so die Zielsetzung im Vorwort – mit dieser Neuauflage eine „wichtige Arbeitshilfe für alle Akteure des sozialgerichtlichen Verfahrens“ anbieten.

Das Handbuch erscheint mit einem Bearbeitungsstand vom Dezember 2021. Rechtsänderungen zum 1.1.2022 (Artikel 12 des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5.10.2021, BGBl. I S. 4607) sind, wie die Nutzungspflicht der elektronischen Form für Rechtanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen, eingearbeitet (VII, Rn. 3a).

Meßling, neu hinzugekommen, hat mit den Kapiteln IX bis XI die Themen Revision, Beschwerde, Erinnerung, Rügen und Wiederaufnahme bearbeitet. Groth, der bereits in der Vorauflage zum Autorenteam gestoßen war (s. RVaktuell 11/12/2016, S. 257), betreut jetzt die Kapitel III, V, VII, VIII, XII und XIII. Das umschließt die allgemeinen Grundsätze des sozialgerichtlichen Verfahrens, den vorläufigen Rechtsschutz, die beiden Tatsacheninstanzen ebenso wie die Themen Kosten und Vollstreckung.

Die Begründer des Handbuchs haben sich auf die Kapitel I zu gesetzlichen Grundlagen und Schrifttum, Kapitel II zur Gerichtsverfassung (Krasney), Kapitel IV über das Klagesystem und Kapitel VI zu den Verfahrensbeteiligten zurückgezogen (Udsching).

Groth verdeutlicht, dass die Pandemie dem Einsatz der Videokonferenz im sozialgerichtlichen Verfahren – wie in § 110a SGG seit dem 1.11.2013 vorgesehen – zum Durchbruch verholfen hat (VII, Rn. 166c). So konnte den Trägern der Rentenversicherung die Teilnahme an Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen ohne Präsenz am Sitz der Gerichte ermöglicht werden. Gegenwärtig lässt sich allerdings deren Zahl noch nicht bestimmen (BT-Drucks. 20/2910 vom 27.7.2022, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6).

Aus der Fülle von Schriftsatzmustern, die das Handbuch anbietet, sei auf jene zur Nichtzulassungsbeschwerde hingewiesen (IX Rn. 295-297, 309, 332). Hier liegt nach wie vor bei den Beschwerdeführenden vieles im Argen, worauf die vom BSG ausgewiesenen langjährig niedrigen Erfolgsquoten verweisen.

Das Handbuch wird abgerundet mit einem Schlagwortkatalog zu den Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens (S. 603 ff.) sowie dem vollständigen Gesetzestext des Sozialgerichtsgesetzes mit Stand zum 1.1.2022 (S. 611 ff.).

Fazit: Das Handbuch ist nicht nur den Bevollmächtigten und den Praktikern in den Sozialleistungsträgern, sondern auch Studierenden des Sozialrechts zu empfehlen.

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RVaktuell 1/2023
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