Mit dem „Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung“ hatten sich Herausgeber, Verlag und ausgewählte Fachautoren sowie Kenner der Materie des Sozialrechts bereits mit der 1. Auflage 2015 einer gewaltigen Aufgabe gestellt. Ziel ist eine fundierte, möglichst umfassende Beratung über die ganze Vielfalt der Sozialleistungsansprüche.
Wie soll ein Werk einen derartigen Anspruch erfüllen können? Da hilft zunächst ein Blick auf die Systematik, die Autoren und Verlag gewählt haben. Einzelne Sozialgesetze werden in alphabetischer Reihenfolge von Asylrecht bis Wohngeldgesetz dargestellt. Das ist in der Beratungspraxis sicher ein Vorteil beim schnellen Auffinden der einschlägigen Gesetze und Anspruchsgrundlagen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Beteiligung von Fachexperten nicht nur aus Judikative und Rechtswissenschaft, sondern auch aus Anwaltschaft und Sozialverwaltungen, die oft gestellte Fragen aufwerfen und auch sehr spezielle Problemlösungen finden und erörtern. Herausgeber und Autoren versetzen sich dabei in die Lebenssituationen und Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen und versuchen wichtige Begriffe aus dem Behindertenrecht durch eine alphabetische Gesamtdarstellung schnell auffindbar zu machen und verständlich zu erklären: Seien es Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgrund des Gesetzes zur Änderung des SGB II, zum Terminservice- und Versorgungsgesetz in der Krankenversicherung und zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, zur Unfallversicherung aufgrund der Neuregelungen durch das 7. Gesetz zur Änderung des SGB IV, zur Novellierung der Pflegeversicherung oder zur Entlastung der Angehörigen in der Sozialhilfe. Neu aufgenommen ist das Soziale Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV.
Ein gutes Beispiel für Übersichtlichkeit und damit auch für zügige Informationsgewinnung in der Beratung ist die Kommentierung zu Renten wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI. Vorangestellt ist eine kurze, informative Strukturübersicht zu Ansprüchen und Rentenhöhe. Nachfolgend sind die Anspruchsvoraussetzungen für Erwerbsminderungsrenten mit Prüfungsreihenfolgen sehr hilfreich auch für Studierende dargestellt. Im Abschnitt „Normkommentierung“ werden Definitionen für Begriffe wie „Pflichtbeitragszeiten“, „Entgeltpunkte“ oder „Zugangsfaktor“ gegeben, die der Rechtsprechung folgen.
Das Werk entwickelt sich mit dieser Neuauflage zu einem Standardwerk in der Sozialberatung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Zugang zu Sozialleistungen.