In der Debatte um die Zukunft der Rente in Deutschland hat sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für mehr finanzielle Anreize für Menschen ausgesprochen, die im Rentenalter noch weiterarbeiten. „So könnten die Arbeitslosen- und Rentenanteile des Arbeitgebers als zusätzliches Honorar ausgezahlt werden“, sagte Habeck in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv. „Dann würde es sogar finanziell noch lohnender werden, länger zu arbeiten und alle hätten mehr davon.“
Beschäftigte Altersrentner sind rentenversicherungsfrei – Arbeitgeber zahlen für sie heute aber den Beitragsanteil für die RV in derselben Höhe wie für rentenversicherungspflichtig Beschäftigte. Auch bei der Arbeitslosenversicherung besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungs- und damit Beitragsfreiheit. Der Arbeitgeber hat auch hier allerdings seinen Beitragsanteil zu zahlen.
Habeck sagte, durch eine Auszahlung der Arbeitgeberbeiträge als Zusatzhonorar würden diejenigen „ordentlich dazuverdienen“ können, die länger arbeiten wollten. Dem Arbeitsmarkt bliebe die Erfahrung dieser Menschen erhalten. „Das können wir im Moment wirklich gut gebrauchen und niemand verliert etwas“, so Habeck.
Eine Debatte über ein verändertes Renteneintrittsalter möchte Habeck hingegen nicht führen. Das Renteneintrittsalter sei politisch klar geregelt und werde nicht verändert. „Es gibt ja auch Berufe, (…) wo man kaputt ist nach vielen Jahren, und da sollte man jetzt nicht einen Druck aufbauen, dass man länger arbeiten muss“, so der Wirtschaftsminister. Wo es eine Bereitschaft gebe, solle sie nicht bestraft, sondern angeregt werden.
In der Koalition gibt es unterschiedliche Ansichten zur Lebensarbeitszeit. Arbeitsminister Heil hatte zuvor bei der Vorstellung des Rentenpakets der Regierung betont: „Es wird keine Rentenkürzung geben und auch keine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters.“ Lindner sagte mit Blick auf den demographischen Wandel: „Die Finanzierung der Rente ist und bleibt eine Daueraufgabe.“ Die Lebensarbeitszeit, so der FDP-Chef, müsse verlängert werden, „aber das soll hier und heute nicht diskutiert und entschieden werden“. Auch der Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts ifo, Clemens Fuest, hatte eine längere Lebensarbeitszeit gefordert, orientiert am Anstieg der Lebenserwartung. Deutschlands Arbeitgeber dringen bereits seit langem auf so einen Schritt.
Mit ihren Reformplänen wollen Heil und Lindner auf den erwarteten Wechsel der Babyboomer-Generation in die Rente reagieren. Um ein Absacken der Rente trotz immer mehr Beziehenden und im Verhältnis weniger Einzahlenden zu verhindern, soll das Rentenniveau festgeschrieben werden. Zudem soll ein 200-Milliarden-Euro-Kapitalstock aus Bundesmitteln aufgebaut werden, aus dessen Erträgen eine Abmilderung des künftigen Beitragsanstiegs bezahlt werden soll. Das Rentenpaket soll bis zur parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.
Ohne Reform würden sich die Rentenausgaben laut Gesetzentwurf bis 2045 wegen des demographischen Wandels von zz. 372 Mrd. EUR auf 755 Mrd. EUR ungefähr verdoppeln. Durch die geplante Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 % dürften sie sogar auf rd. 800 Mrd. EUR steigen. Trotz der geplanten Beitragsbremse durch das Generationenkapital dürften der Beitragssatz bis 2045 von aktuell 18,6 % auf 22,7 % steigen.
Heil trat Befürchtungen entgegen, dass für den neuen Kapitalstock Beitragsgelder verwendet werden könnten. „Für das Generationenkapital werden keine Beitragsmittel der Rentenversicherung genutzt, sondern Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Eigenmittel des Bundes“, bekräftigte Heil im „Tagesspiegel“. „Dabei ist es wichtig, dass die gesetzliche Rente eine garantierte Leistung ist, mit der nicht spekuliert wird.“
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte gemahnt, dass keine Beitragsmittel für das Generationenkapital verwendet werden dürften. Zudem bewertete sie die Wirkung skeptisch. Ein nennenswerter Kapitalaufbau und damit eine spürbare Entlastung sei bei dem relativ kurzen Zeithorizont „kaum zu erwarten“, so die RV in einer Stellungnahme.
Lindner will die Anlage mit Staatsschulden speisen, die nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden – in diesem Jahr erst einmal zwölf Milliarden Euro. Außerdem sollen Vermögenswerte des Bundes übertragen werden. Ab Mitte der 2030er-Jahre sollen aus den Erträgen am Aktienmarkt jährlich zehn Milliarden Euro an die gesetzliche RV fließen.