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Krankenversicherung Politik aktuell

Kommission für die Krankenversicherung ist gestartet

RVaktuell 1/2026

Angesichts immer höherer Milliardenkosten und steigender Beiträge soll eine Kommission Vorschläge für eine weitreichende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) erarbeiten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach bei der Vorstellung des Gremiums in Berlin von historischen Herausforderungen und dramatischen finanziellen Aussichten. Ab 2027 drohe ohne Eingriffe ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich. Die Kassen mahnten, die Kommission könne Sofortmaßnahmen nicht ersetzen.

Das Gremium mit zehn Professorinnen und Professoren soll bis März 2026 erste Vorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 vorlegen, wie Warken sagte. Bis Ende 2026 soll ein Bericht zu grundlegenden Reformen folgen. Die Kommission arbeite frei und ohne Denkverbote, sagte die Ministerin. Die Arbeit der Kommission hat am 25.9.2025 begonnen. Die Mitglieder kommen u. a. aus Gesundheits- und Rechtswissenschaften, Ethik und Volkswirtschaftslehre.

Tiefgreifende Reformen zur Stabilisierung des Systems seien überfällig, sagte Warken. „Alle Versorgungsbereiche müssen auf den Prüfstand, sämtliche Ausgaben und Einnahmen.“ Die Quasi-Selbstverständlichkeit, dass jährlich die Beiträge steigen, solle durchbrochen werden. Die Fragestellungen seien nicht ganz neu, aber denkbar schwierig, sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing, der Kommissionsmitglied ist. Ausgewählt werden müssten Ansätze, die effektiv, aber auch politisch vermittelbar seien. Der Münchener Professor Michael Laxy hob ein großes Potenzial einer stärkeren Vorbeugung hervor. Union und SPD hatten die Kommission im Koalitionsvertrag vereinbart. Zunächst war geplant, dass sie bis Frühjahr 2027 Vorschläge erarbeitet, der Zeitplan wird aber gestrafft. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte, das Gremium könne wichtige Impulse setzen, um Reformen vorzubereiten. Entscheidend sei aber: „Wir dürfen uns nicht auf Spargesetze beschränken, die am Ende die Patientinnen und Patienten treffen.“ Bei der gesetzlichen KV rede man nicht nur über ein Finanzierungssystem, sondern letztlich über den Schutz der Demokratie.

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