Unter Leitung von Abteilungsleiter Nermin Fazlic (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS) hat sich die Kommission zur Sozialstaatsreform konstituiert. Sie soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. In seinem Grußwort betonte Staatssekretär Dr. Michael Schäfer (BMAS), dass seine Erwartungen an die Kommission, den Sozialstaat leistungsfähiger, bürgerfreundlicher und effizienter zu machen, hoch seien.
Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Für die Bundesregierung nehmen neun Ressorts teil; neben dem BMAS sind dies BMF, BMWSB, BMJV, BMDS, BMG, BMBFSFJ, BMI und BMWE.
Die Bundesländer werden durch den Freistaat Bayern, die Freie und Hansestadt Hamburg, durch Nordrhein-Westfalen als Federführender der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie durch den Freistaat Sachsen und Niedersachsen als (Co)-Vorsitzländer der Ministerpräsidentenkonferenz vertreten. Seitens der Kommunen gehören Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) zur Kommission.
Nach Anhörung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, den Sozialpartnern, Vertreterinnen und Vertretern von Sozial- und Wirtschaftsverbänden und anderen Stakeholdern im September und Oktober 2025 diskutiert die Kommission Vorschläge zur Modernisierung des Sozialstaats, priorisiert und erarbeitet Empfehlungen.
Der inhaltliche Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie z. B. dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Die Kommission untersucht u. a. wie Verwaltungsabläufe beschleunigt werden können, welche Leistungen sich unter Umständen zusammenlegen und wie sich Antragsstellung und Bearbeitung digitalisieren lassen.
„Das Vertrauen der Menschen in den Sozialstaat ist untrennbar mit dessen Leistungs- und Funktionsfähigkeit verbunden. Wir haben einen starken Sozialstaat. Aber er muss dringend moderner werden. Er muss schneller, transparenter und verständlicher werden. Und er kann nicht ohne effektive und bürgerfreundliche Digitalisierung gedacht werden. Es liegen bereits viele Ideen, Reformvorschläge und Expertengutachten auf dem Tisch. Die Kommission wird diese und auch neue Anregungen im Austausch mit externen Fachleuten prüfen und konkrete Empfehlungen aussprechen, so dass wir ab 2026 in die Umsetzung gehen können“, so BMAS-Staatssekretär Schäfer.