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Mindestlohn steigt zum 1.1.2026 auf 13,90 EUR – Bundeskabinett beschließt Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung

RVaktuell 1/2026

Das Bundeskabinett hat die von Bundesministerin Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 zunächst auf 13,90 EUR je Zeitstunde  und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2027 auf 14,60 EUR. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.6.2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % – insgesamt also um 13,88 %.

„Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich wird. Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten. Insgesamt bedeutet das eine Anhebung des Mindestlohns um fast 14 % – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns,“ so Bundesministerin Bas.