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SGB III – Arbeitsförderung Kommentar

RVaktuell 1/2026
Von Walter Böttiger, Yasemin Körtek und Torsten Schaumberg (Hrsg.), 4. Auflage 2025, 1597 Seiten, Preis 159,- Euro, Nomos Verlag

In der Reihe der Nomos-Lehr- und Praxiskommentare ist in mittlerweile 4. Auflage der Kommentar zum Recht der Arbeitsförderung erschienen. Der bewährte LPK-SGB III steht weiter für Präzision und Aktualität, er verschafft Klarheit und Argumentationssicherheit angesichts von über 300 Paragraphenänderungen in den letzten Jahren seit der Vorauflage von 2019. Aktuelle Berücksichtigung finden in der Neuauflage neben den zahlreichen Änderungsgesetzen im Zusammenhang mit der „Corona-Pandemie“ (2020-2022) mithin insbesondere das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, das 7. und 8. Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze, das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (TeilhStG), das 12. Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz), das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, auch das 29. BAföG-ÄndG. Ferner u.a. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts, Beschäftigungssicherungsgesetz, Teilhabechancengesetz und das sog. Arbeit-von-Morgen-Gesetz.

Schwerpunkte der Kommentierung bilden dementsprechend das neue Qualifizierungsgeld, die neue Ausbildungsgarantie, die Neuerungen bei der Beschäftigtenförderung (Mobilitätszuschuss, Praktikum zur Berufsorientierung etc.) und die Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. Bezug genommen wird überdies an verschiedenen Stellen der Kommentierung auf den Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/12779, zum Referentenentwurf des BMAS vgl. BR-Drucks. 402/24), das durch das Scheitern der damaligen Regierungskoalition zwar nicht mehr beschlossen worden ist, von dessen Zielen sicherlich aber das ein oder andere auch unter der neuen Bundesregierung zu deren Verwirklichung aufgegriffen wird (s. Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 5.5.2025, v.a. S. 14, 16 ff., 73 ff.), insbesondere die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses einschl. Automatisierung und Digitalisierung der Arbeitsverwaltung (u.a. Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung zum Kooperationsplan – s. § 15 SGB II, verpflichtende Zusammenarbeit bei der Betreuung von jungen Menschen oder Einführung einer Programmnorm zur Digitalisierung und Automatisierung), Änderungen im Leistungsrecht (u.a. Vereinfachung beim Kurzarbeitergeld und Bemessung des Arbeitslosengeldes, Ausweitung der Förderung mit dem Ausbildungsgeld bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben – §§ 112 ff. SGB III, §§ 49 ff. SGB IX) sowie Anpassung und Ausbau der Förderinstrumente durch die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im In- und Ausland im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit (zu deren Aufgaben s. explizit auch die Bestimmung des § 368 SGB III, u.a. hierzu die Kommentarausführungen zu dem seit Anfang März 2019 von der BA aufgrund § 368 Abs. 2a entwickelten IT-System YouConnect zum Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern der Rechtskreise SGB III, SGB II und SGB VIII bzgl. Übergang Schule – Ausbildung/Beruf).

Durch Auswertung von Systematik und Normzweck der einzelnen Vorschriften des SGB III ermöglicht der LPK insgesamt eine am gegenwärtigen Stand orientierte fundierte Beratung: Klar herausgearbeitet werden die aktuellen Schnittstellen zum SGB II (siehe dazu auch den 2024 in bereits 8. Auflage erschienenen LPK-SGB II, hrsg. von Münder/Geiger/Lenze) und die europarechtlichen Einflüsse, auch durch die Rechtsprechung des EuGH, auf das Recht der Arbeitsförderung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ungerechtfertigten Forderungen an arbeitslose Menschen wird mit verfassungsrechtlichen Argumenten begegnet, konkrete Ansprüche werden durch zweckmäßige Rechtsgestaltungsvorschläge unterstützt.

Auf aktuellem Stand ist die umfangreiche Rechtsprechung eingearbeitet, so die Entscheidungen des BSG zur persönlichen Arbeitslosmeldung gem. § 141 SGB III oder zur Berechnung des Bemessungsentgelts bei Arbeitslosigkeit. Abgerundet wird der Kommentar durch – im Anhang – Ausführungen zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz im Arbeitsförderungsrecht sowie durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.

Am LPK-SGB III beteiligt sind ausgewiesene Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Arbeitsförderung resp. Bundesagentur für Arbeit (BA), Justiz, Anwaltschaft und Hochschullehre. Die wesentliche Stärke des Werkes zeigt sich in dem durch die breite Aufstellung seiner Autorenschaft entsprechend weiten Blick auf die wesentlichen Fragen im Kontext des SGB III.