Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. „Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt“, sagte die Vorsitzende des höchsten deutschen Finanzgerichts, Jutta Förster, anlässlich der Urteilsverkündung. Geklagt hatte ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg, der dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung seiner Rente vorwarf. Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden „vorgelagert“ die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine „nachgelagerte“ Besteuerung der ausgezahlten Rente. „Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz“, sagte die Vorsitzende.
Auf eine verbotene Doppelbesteuerung künftiger Rentnergenerationen wies der X. Senat des BFH jedoch in einem am gleichen Tag verkündeten zweiten Urteil zum gleichen Themenkreis hin. Nach Einschätzung des höchsten deutschen Finanzgerichts dürfen weder der Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden. Unmittelbare Auswirkungen auf die Renten hat diese Entscheidung nicht. In der Zukunft könnten diese jedoch groß sein, denn der BFH legt dem Bundesfinanzministerium damit eine Änderung der bisherigen Praxis bei der Rentenbesteuerung nahe. Der Grundfreibetrag diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. „Unsere Antwort lautet nein“, sagte die Senatsvorsitzende Förster zu dieser Frage, die unter Steuerrechtlern seit bald 20 Jahren diskutiert wird.
Zu den Entscheidungen äußerten sich die Spitzen der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund, Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, und Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender, wie folgt: „In den jetzt entschiedenen Fällen ist der Bundesfinanzhof zu der Entscheidung gekommen, dass keine „verfassungswidrige Doppelbesteuerung“ vorliegt. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung an sich wurde für rechtmäßig erklärt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof gemahnt, künftige Rentnergenerationen in den Blick zu nehmen. Daher ist es konsequent, dass das Bundesfinanzministerium zugesagt hat, Änderungen der Rentenbesteuerung vorzubereiten. Die Deutsche Rentenversicherung wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. Unmittelbare Auswirkungen für die Rentnerinnen und Rentner ergeben sich aus den heutigen Entscheidungen nicht.“