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RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung

Sozialgerichtsgesetz, Handkommentar

Josef Berchtold (Hrsg.), 6. Aufl. 2021, 1286 Seiten, gebunden, Preis 98,– EUR. Nomos-Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

Die 6. Auflage des Handkommentars erscheint erstmals ohne die Beteiligung von Peter-Bernd Lüdtke, der den Kommentar vor 18 Jahren mit ins Leben gerufen hatte. Abgelöst als verantwortlicher Herausgeber wird er von Josef Berchtold. Auch beim Autorenteam ist es zu Veränderungen gekommen; die Zahl der Bearbeiter reduzierte sich von neun auf sechs.

 

Diese haben ganze Arbeit geleistet. Wie in den Jahren zuvor wird ein Werk vorgelegt, in das der interessierte Leser gerne blickt und dass ihm bei der täglichen Arbeit eine wertvolle Hilfe ist. Das Werk ist auf der Höhe der Zeit und berücksichtigt bereits die speziellen Verfahrensregelungen des neuen § 211 SGG (Videokonferenzen bei „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“) durch das Sozialschutz-Paket II anlässlich der COVID-19-Pandemie. Die Norm wurde zwar bereits zum 1.1.2021 wieder aufgehoben, könnte jedoch durch den Deutschen Bundestag bei entsprechender „Lage“ wieder in Kraft gesetzt werden. Ebenso aktuell ist die Kommentierung des neuen § 75 Abs. 2b SGG. Danach wird die notwendige Beiladung mitbetroffener Sozialversicherungsträger in sozialgerichtlichen Verfahren zu Einzugsstellen- und Betriebsprüfungsverfahren sowie zu Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in eine Beiladung auf Antrag umgewandelt. In der Praxis bedeutet das eine deutliche Erleichterung, der Rezensent wünscht sich jedoch für die Norm bei den Sozialgerichten einen deutlich höheren Bekanntheitsgrad.

 

Auch die aktuelle Auflage führt durch den an vielen Stellen zu findenden Praxisbezug (u.a. durch Formulierungsvorschläge für einen gerichtlichen Vergleich oder die korrekte Formulierung eines Urteilstenors) anschaulich vor Augen, wie in einem Rechtskommentar die theoretischen Ausführungen durch entsprechende „praktische Ergänzungen“ mit Leben erfüllt werden sollten. Bei der Online-Version öffnet sich dabei sogar – sofern der Anwender es zulässt – eine Worddatei mit dem entsprechenden Formulierungsvorschlag. All das verschafft dem Kommentar auch in der 6. Auflage einem Stammplatz auf dem Schreibtisch des Rezensenten (und ein Lesezeichen für die Online-Version).

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