Das nunmehr fest etablierte, häufig mit dem Schlagwort „Palandt des Sozialrechts“ charakterisierte Werk liegt jetzt in einer neuen Auflage vor und hat seinen bewährten Zuschnitt beibehalten: Praktisch bedeutsame Vorschriften des Sozialrechts werden einer knappen und präzisen Einzelkommentierung unterzogen, weniger wichtige Normen werden dagegen nur mit einer Sammelkommentierung versehen.
Inhaltlich bezieht sich das Kommentarwerk auf alle Bücher des SGB (also auch und insbesondere auf das Sozialversicherungsrecht einschließlich des im SGB VI kodifizierten Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung), aber auch auf bestimmte Spezialgesetze wie etwa das BEEG sowie das EStG (in welchem seit einiger Zeit auch das Kindergeldrecht verankert ist). Weil das bundesdeutsche Sozialrecht von der vorrangigen (koordinierenden) Sozialrechtsordnung der EU überlagert wird, beginnt die Monographie konsequenterweise mit einer Sammelkommentierung der einschlägigen Festlegungen in der VO (EG) Nr. 883/2004.
Wie sich nicht zuletzt aus dem Vorwort ergibt, haben die Herausgeber bzw. Autoren auch im Rahmen der Neuauflage einen besonderen Wert auf Aktualität gelegt. So hat beispielsweise das Grundrentengesetz vom 12.8. 2020 (BGBl. I S. 1879) in die Erläuterungen zum SGB VI Eingang gefunden. Dieses sozialpolitisch bedeutsame Gesetzeswerk wurde bekanntlich schon zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft gesetzt, kann aber seine Bedeutung erst jetzt (Mitte 2021) entfalten, weil erst jetzt die Rentenversicherungsträger mit der praktischen Umsetzung „nachkommen“ (hierbei geht es letztlich um eine Zuschlagsgewährung für langjährige Geringverdiener, wobei die Prüfung des Zuschlags rechtlich erst ab 2023 verlangt werden kann, vgl. nur die §§ 76g, 97a, 117a und 307g SGB VI).
In der Neuauflage naturgemäß nicht berücksichtigt sind neueste Entwicklungen, so die (bereits im Koalitionsvertrag von 2018 angekündigte, aber erst jetzt in der „letzten Minute“ der Wahlperiode geregelte und zum 1.1. bzw. 1.4.2022 in Kraft tretende) Reform des sog. Statusfeststellungsverfahrens (geregelt in § 7a SGB IV und organisatorisch durchgeführt von der DRV Bund). Hierbei geht es um die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung einerseits und selbstständiger Erwerbstätigkeit andererseits – und damit um die Frage nach dem Eintritt von Sozialversicherungspflicht (die Neuregelung geschah durch das sog. Barrierefreiheitsgesetz, vgl. dazu BT-Drucks. 19/29893 vom 19.5.2021).
Zusammenfassend kann man auch hinsichtlich der Neuauflage feststellen, dass dem interessierten Leserkreis (vor allem solchen Personen, die mit der praktischen Seite des Sozialrechts befasst sind) ein sehr informatives und nahezu unentbehrliches Hilfsmittel an die Hand gegeben wird.