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Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund (1/2022*)

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Für die Verzinsung von Nachzahlungen gemäß § 44 Absatz 1 SGB I nach Neufeststellung einer Rente mit rückständigen Beiträgen eines versicherungspflichtigen Selbständigen kommt es nicht auf den Zeitpunkt der kompletten Tilgung der Beitragsschuld an. Für die Beurteilung der Fälligkeit der Leistung sind allein die §§ 118 Absatz 1, 272a Absatz 1 SGB VI maßgebend.

Die Entscheidung beruht auf § 138 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe f, Absatz 2 Satz 1 SGB VI, § 51 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe f der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuständigkeit des Bundesvorstandes ergibt sich aus § 138 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 SGB VI, § 53 Absatz 2 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung mit dem Beschluss der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, im März 2022

Anja Piel

Alexander Gunkel

Datum der Veröffentlichung: 20.4.2022

*Nichtamtliche fortlaufende Nummerierung