Die Zahl der Sanktionen von Jobcentern gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe bei 2,7 % der Leistungsberechtigten das zu bezahlende Geld gekürzt – insgesamt in 148 488 Fällen gegen 99 571 Personen. Im Jahr zuvor waren noch 3,1 % der Leistungsberechtigten betroffen, wie die BA mitteilte. 2021 wurden gegen 130 960 Personen Sanktionen ausgesprochen, in 193 729 Fällen. Vor der Corona-Pandemie waren es noch mehr als 800 000 Fälle.
Hintergrund der gesunkenen Zahl von Sanktionen ist unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2019, das Sanktionen an strengere Regeln knüpfte. 2022 kam ein sog. Sanktionsmoratorium hinzu. Von Juli vergangenen Jahres an führte es nicht mehr zu einer Minderung der Hartz-IV-Leistungen, wenn ein Empfänger einmalig etwa eine Meldung versäumte.
Von diesem Jahr an wurden die Hartz-IV-Leistungen durch das neue Bürgergeld ersetzt. Nach Angaben der BA müssen damit auch wieder Erstverstöße geprüft und ggf. Leistungen gekürzt werden. „Eine Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen, oder eine Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht angetreten oder abgebrochen wird“, heißt es in der Mitteilung.