Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden Jahr voraussichtlich wieder mehr Geld an die Sozialversicherung in Deutschland abführen. Das Bundeskabinett ließ eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Heil passieren. Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben.
Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuvor einen ähnlichen Automatismus wie bei der jährlichen Anpassung der Sozialabgaben an die Einkommensentwicklung auch für die Steuern gefordert. Dabei geht es um eine Anpassung der Steuertarife an die Inflation.
Angehoben wird mit der Verordnung u.a. die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Angesichts einer deutlichen 6,4-Prozent-Lohnzuwachsrate 2023 soll diese Grenze bei TK, Barmer, DAK und Co zum 1.1.2025 von jährlich 62 100 EUR auf 66 150 EUR bzw. monatlich 5 512,50 EUR steigen. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge an die Sozialkassen fällig. Vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge abgezogen.
In der RV soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 8 050 EUR im Monat (96 600 EUR im Jahr) steigen. 2024 waren es in den neuen Ländern noch 7 450 EUR, in den alten Ländern 7 550 EUR. Nachdem sich mit der jüngsten Rentenerhöhung im Sommer die Ost- an die Westrente angeglichen hatte, gilt nun eine bundesweit einheitliche Bemessungsgrenze auch für die Rentenbeiträge.