Hunderttausende Menschen zahlen freiwillige Rentenbeiträge, um Abschläge bei vorzeitigen Renten auszugleichen oder vorgeschriebene Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) für eine Rente zu erreichen. So zahlten zuletzt 180 000 Versicherte pro Jahr für eine freiwillige Versicherung ein, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilte. Diese freiwillig Versicherten zahlten demnach zu 64 % lediglich den festgelegten Mindestbeitrag. Die Versicherung diene dann vor allem dazu, die Mindestversicherungszeit bis zu einer Rente zu erreichen. 48 000 Versicherte glichen mit Einzahlungen zudem Rentenminderungen aus, deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren. 3 221 Versicherte leisteten gemäß den veröffentlichten Zahlen für 2024 zudem Nachzahlungen für Ausbildungszeiten. Eingezahlt wurden allein 743 Mio. EUR zum Ausgleich von Rentenminderungen sowie 688 Mio. EUR für die freiwillige Versicherung – laut den Aussagen „erhebliche Summen“. Ungeachtet politischer Rufe nach längerem Arbeiten sind zuletzt fast zwei von drei Neurentnerinnen und -rentner vorzeitig in Rente gegangen – rd. 30 % mit und 30 % ohne Abschläge von den 937 000 Altersrentenzugängen 2024.
Freiwillige Beiträge können dazu dienen, einen früheren Rentenbeginn zu erreichen. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Versicherte vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Um diese 45-Jahre-Wartezeit zu erreichen, können auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen genutzt werden, zumindest, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung vorliegen. Die Rentenversicherung (RV) nennt das Beispiel einer 62-jährigen inzwischen selbständigen Handwerkerin, die 43 Jahre Rentenzeiten vorweisen kann. Sie zahlt für die zwei fehlenden Jahre freiwillig den Mindestbeitrag ein und kann mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Für wen sich freiwillige Beiträge rechnen, könne nicht generell beantwortet werden. Die RV verwies auf die zunehmende Alterung der Gesellschaft mit vielen 85-Jährigen: „Wenn ich so alt werde, dann hat sich das Ganze für mich gelohnt.“ Bei Verheirateten lohne sich so ein Ausgleich auch eher, wegen der dann auch höheren Hinterbliebenenrente. Nicht zuletzt seien freiwillige Rentenbeiträge steuerlich absetzbar. Die Höhe möglicher freiwilliger Beiträge ist dabei laut RV flexibel: von Höchstbeiträgen von mehr als 1 500 EUR monatlich bis hin zum Mindestbeitrag von rd. 112 EUR.