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Finanzen Zahlen aktuell

GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2021 und 2022

Bei seiner letzten Sitzung kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und des GKV-Spitzenverbandes – zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der Einnahmen und Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2021 und 2022:

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 256,4 Mrd. EUR geschätzt. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. EUR sowie einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro jeweils abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse und weitere 300 Mio. EUR für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Zudem ist eine Zuführung aus Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von acht Milliarden Euro einbezogen. Des Weiteren wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 900 Mio. EUR zum Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Einführung eines Freibetrags auf betriebliche Versorgungsbezüge berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 255,0 Mrd. EUR. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2021 werden auf 272,2 Mrd. EUR prognostiziert.

Für das Jahr 2022 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 256,8 Mrd. EUR. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. EUR sowie einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro jeweils abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 2,1 Mrd. EUR berücksichtigt. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2022 belaufen sich voraussichtlich auf 284,2 Mrd. EUR. Ein abweichender ergänzender Bundeszuschuss nach § 221a Abs. 3 Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist nicht berücksichtigt. Dieser ist durch Rechtsverordnung des BMG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Deutschen Bundestages so festzulegen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im Jahr 2022 bei 1,3 % stabilisiert wird.

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