Auf Grund des § 11 Abs. 4 der Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 154; 2022 I 105) macht der Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund Folgendes bekannt:
Der Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2022 die Vorschlagsberechtigung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahre 2023 für folgende Arbeitnehmervereinigung festgestellt:
BARMER Interessenvertretung der Versicherten, unabhängige Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, RentnerInnen und sonstigen Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung e.V.
Gegen die Entscheidung nach § 48b SGB IV kann innerhalb von zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) beim
Bundeswahlausschuss für die Wahlen in der Sozialversicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
schriftlich einzulegen und zu begründen.
Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 SVWO soll der Beschwerdeführer der Bundeswahlbeauftragten und dem Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Abschrift der Beschwerde und ihrer Begründung übersenden.
Deren Anschriften lauten:
Peter Weiß
Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Taubenstraße 4-6
10117 Berlin
sowie
Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund
Hohenzollerndamm 46-47
10713 Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bund
Der Wahlausschuss
Gundula Roßbach
Vorsitzende