Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will im Sommer einen Gesetzentwurf für das angekündigte Bürgergeld vorlegen, das das heutige Hartz-IV-System ersetzen soll. Das teilte der SPD-Politiker in einer Regierungsbefragung im Bundestag mit. In der zweiten Jahreshälfte solle die „sehr große“ Reform im Parlament beraten und beschlossen werden, sagte Heil vor den Abgeordneten. „Wir müssen aus den Schützengräben der letzten 16 Jahre der Debatte um Hartz IV heraus.“ Die sogenannte Hartz-IV-Reform war im Wesentlichen am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. „Wir wollen Hartz IV überwinden“, sagte Heil. Das heutige Zweite Buch Sozialgesetzbuch sei „wahrscheinlich eines der bürokratischsten Gesetze, das es gibt“. Ausdrücklich bekräftigte Heil die Ankündigung des Koalitionsvertrags, den bis Ende 2024 befristeten sozialen Arbeitsmarkt zu entfristen. Menschen, die besonders lange keine Arbeit hatten, werden dabei mit Lohnzuschüssen und besonderem Coaching wieder in Arbeit gebracht. Im Kern geht es laut Heil bei der Bürgergeldreform darum, dass der Sozialstaat „im Tun und im Ton“ besser wird. So seien die Eingliederungsvereinbarungen heute bürokratisch. Diese müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit dem Jobcenter abschließen. Heil wies darauf hin, dass die Vereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen künftig viel stärker auf Augenhöhe sein sollten. Nur eine Minderheit der Fälle sei von Pflichtverletzungen und Sanktionen betroffen. Weitere Details zu möglichen künftigen Einschränkungen bei Pflichtverletzungen nannte Heil nicht. Die Union kritisierte die von der Koalition geplante Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen scharf. „Die Ampel gibt ohne Not das Prinzip vom Fördern und Fordern auf, und zwar gegen den entschiedenen Rat aus vielen Arbeitsagenturen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Hermann Gröhe (CDU), der dpa in Berlin. „Das sendet ein völlig falsches Signal.“ Die Union lehne das Vorhaben ab. In einer Stellungnahme hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemahnt, die Jobcenter bräuchten weiter eine Handhabe, wenn sich einzelne Leistungsberechtigte vollständig verweigerten und etwa zumutbare Arbeitsangebote nicht annähmen. Ursprünglich war eine Aussetzung der Sanktionen nur bis Ende 2022 vorgesehen, doch die Koalition brachte noch eine Änderung auf den Weg.
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Heil will Entwurf für Bürgergeld-Reform im Sommer vorlegen
RVaktuell 3/2022