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Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Kommentar

RVaktuell 3/2022
Ferdinand Kopp/Wolf-Rüdiger Schenke (Hrsg.), 27. Aufl. 2021, XXXIII, 2147 S., gebunden, Preis 67,- EUR. Verlag C.H. Beck, München.

Die Neuauflage wird neben der wichtigen Aktualisierung der Kommentierung des Verwaltungsprozessrechts aufgrund von Rechtsprechung und Wissenschaft auch von notwendigen, situationsbedingten Aufklärungen zur Prozessführung unter den Erschwernissen der Covid-19-Pandemie bestimmt. In dem jährlich erscheinenden Standardkommentar zur VwGO sind Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand von Mai 2021 eingearbeitet. Für Fragen in Zusammenhang mit Covid-19, die sich im Verwaltungsprozess wie im Sozialgerichtsverfahren und -prozess gleichermaßen stellen, haben die Autoren einen eigenen Anhang eingerichtet, der Nutzern eine gelungene, gut gegliederte Übersicht über den Sachstand bietet.

Fragen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn aus pandemischen Gründen (Lockdown, Quarantäne, Reisebeschränkungen) Fristen nicht eingehalten oder Termine nicht wahrgenommen werden können, werden ebenso geklärt wie der Schutz durch Maskenpflicht im Spannungsfeld zum gerichtlichen Verhüllungsverbot, der Verzicht auf mündliche Verhandlungen und pandemiebedingte Terminaufhebungen. Auch an dieser Stelle zeigt das Autorenteam, bestehend aus Fachexperten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Universitätslehrern, seine Kompetenz und Erfahrung in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und dem Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur.

Mit Änderungen im Prozessrecht ist der Gesetzgeber im Rahmen der Covid-19-Problematik sparsam umgegangen. Zu Recht finden die Autoren. Die ordnungsstiftende Kraft der Prozessordnung solle erhalten bleiben und auch bei sich ändernden Verhältnissen – wie durch die Covid-Pandemie mit Abstandsregelungen und Quarantäne – „nicht vorschnell“ im Wege der Rechtsfortbildung geändert werden. Das ist auch richtig: Der Gesetzgeber hat schon früh die Notwendigkeit digitaler Kommunikation auch im Prozess erkannt und wegweisende Reformen eingeleitet wie die Einführung der Videokonferenz nach § 102a (§ 110a Sozialgerichtsgesetz – SGG) oder die elektronische Aktenführung nach § 55b (§ 65b SGG), die letztlich auch die Bearbeitung von Schriftsätzen und Vorgängen im Homeoffice befördert. Zu all diesen uns heute beschäftigenden Rechtsfragen findet man Lösungen und Antworten in dem wegweisenden Standardwerk des Prozessrechts.

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