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Politik Meldung aktuell

Arbeitgeber warnen vor neuer außerplanmäßiger Mindestlohnanhebung

RVaktuell 3/2023

Die Arbeitgeber haben vor weiteren außerplanmäßigen Mindestlohnerhöhungen gewarnt. „Die Europäische Mindestlöhne-Richtlinie darf nun nicht als Vorwand genutzt werden, um erneut politisch in die Mindestlohnfestsetzung einzugreifen“, heißt es in einem Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Wer in der Lohnpolitik ständig nach dem Gesetzgeber rufe, schaffe die Sozialpartnerschaft und die Tarifautonomie ab.

Die gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes würden durch die Europäische Mindestlöhne-Richtlinie nicht verändert, hieß es von der BDA. „Die Richtlinie hat keine unmittelbare Wirkung. Auch für die Zukunft muss das deutsche Mindestlohngesetz nicht angepasst werden.“

Hintergrund sind Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil. Er hatte in der Bild am Sonntag gesagt: „Wir werden dafür sorgen, dass Deutschland die Europäische Mindestlohnrichtlinie im nächsten Jahr umsetzt. Darauf wird die SPD in der Bundesregierung drängen.“ Dann könne auch der Mindestlohn noch einmal ansteigen. „Bei einer vollständigen Umsetzung wären das laut Experten zwischen 13,50 und 14 Euro“, sagte Klingbeil.

Die aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern bestehende Mindestlohnkommission hatte kürzlich vorgeschlagen, die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1.1.2024 weiter von 12 EUR auf 12,41 EUR pro Stunde und ein Jahr später auf 12,82 EUR anzuheben. Das Votum fiel erstmals nicht einstimmig aus. Die Gewerkschaftsseite lehnte die Anhebung als zu niedrig ab. Die Regierung will die Erhöhung dennoch per Verordnung umsetzen, da es andernfalls gar keinen Anstieg geben würde. Im Oktober 2022 hatte die Ampel außerplanmäßig den Mindestlohn per Gesetz auf 12 EUR angehoben.

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