Obwohl die 28. Auflage des Standardkommentars zur VwGO wohl in der schweren Phase der Corona-Pandemie entstand, gelang es Autoren und Verlag, den jährlichen Erscheinungsrhythmus beizubehalten und das Werk in Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand von Januar 2022 erscheinen zu lassen. Damit sind alle zum 1.1.2022 in Kraft getretenen Vorschriften zur VwGO eingearbeitet und kommentiert. Auch wenn die Pandemie inzwischen abzuklingen scheint, bleiben die Ausführungen zu „COVID 19 und dem Verwaltungsprozessrecht“ in dem eigens dafür eingerichteten Anhang weiter von Interesse. Der gründliche Überblick über die umfassenden Neuregelungen zeigt die gesetzgeberischen Schritte mit dem Ziel, Störungen in Gerichtsverfahren oder einen Stillstand der Rechtspflege zu vermeiden.
Die Pandemie hat zugleich die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs befördert. Durch das „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 5.10.2021 ist nunmehr mit der Einrichtung des besonderen „elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs“ ein weiterer sicherer Übermittlungsweg eingerichtet worden (§ 55a Abs. 4 Nr. 4 VwGO). Sehr sorgfältig beschrieben ist der Übertragungspfad von einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung zur elektronischen Poststelle des Gerichts.
Nicht nur für Rechtsanwälte und Mitarbeiter von öffentlichen Verwaltungen, sondern auch für Studierende von Interesse sind sowohl die Verfahrensbeschreibung als auch die Ersatzeinreichung von Schriftsätzen bei technischer Unmöglichkeit der Übermittlung. Die Nutzung wird für Anwälte und Behörden vom 1.1.2026 an zwingend vorgeschrieben – das Werk bietet dazu schon heute eine gute Vorbereitung. Zu Recht weisen die Autoren darauf hin, dass die elektronische Einreichung von Schriftsätzen eine Frage der Zulässigkeit ist, die von Amts wegen zu prüfen ist und damit nicht durch Parteivereinbarung der Beteiligten im Prozess abweichend geregelt werden kann.
Für Studierende besonders zu empfehlen sind die Ausführungen zum Verwaltungsakt im Anhang zu § 42 VwGO. Das Zusammenwirken von Verwaltungsverfahrensrecht und Prozessrecht wird komprimiert und lehrreich dargestellt. Der Blick auf das Verwaltungsprozessrecht lohnt, hilft er doch auch Studierenden, das Sozialverwaltungs- und Verfahrensrecht besser zu verstehen.