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RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Rente Verbrauchernachrichten aktuell

Rechner hilft bei der Kalkulation des Renteneintritts

RVaktuell 3/2023

Mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente war nur möglich für Rentnerinnen und Rentner, die vor 1953 geboren wurden und auf 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung kamen („Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ und „Rente ab 63“). Für alle jüngeren Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen wollen, gilt das aber nicht mehr. Denn sie müssen, selbst mit 45 Versicherungsjahren, die jeweilige Altersgrenze erreicht haben, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

Dabei steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren“, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Mit Abschlägen ist es hingegen immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Nämlich dann, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre kommt. Für all jene gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings müssen Ruheständler, die das tun, auch mit den Einbußen leben: 0,3 % Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts – bis zu 14,4 % maximal. Und dieser Abschlag bleibt bestehen.

Wer herausfinden möchte, wann er mit Abschlägen oder ohne Abschläge in Rente gehen kann, kann für einen ersten Überblick den auf der Webseite der RV zur Verfügung gestellten Rentenbeginnrechner nutzen.

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