Wer eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt, hat meist eine Vorstellung davon, wohin man gerne möchte. Neu seit 1.7.2023 ist, dass die Wunschkliniken prominent im Formular abgefragt werden. Das soll das sog. Wunsch- und Wahlrecht stärken.
Dem Wunsch des oder der Versicherten muss die Deutsche Rentenversicherung nachkommen. Zumindest dann, wenn die Einrichtung bestimmte Anforderungen erfüllt: Z.B., dass das Krankheitsbild, um das es geht, auch dort behandelt wird. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Doch wie findet man die Wunschklinik? Wer eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen möchte, kann sich vorab auf dem Portal „meine-rehabilitation.de“ informieren. Dort sind mehr als 1 000 Reha-Einrichtungen verzeichnet.
Versicherte können nach Krankheitsbildern filtern, aber zum Beispiel auch danach, ob sie einen Hund mitnehmen dürfen. Und: Es lässt sich gezielt nach Kliniken in den Bergen oder an der Küste suchen. Außerdem bekommen Versicherte Informationen zur Qualität der Reha-Leistungen in der jeweiligen Einrichtung.
Wer im Reha-Antrag keine Wunschklinik angibt, bekommt von der RV mit dem Bescheid vier Einrichtungen vorgeschlagen, aus denen gewählt werden kann.
Entscheidet man sich nicht für eine von ihnen, wird es die Klinik, die auf dem Bescheid oben in der Liste auftaucht.