Die rd. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen seit Juli mehr Geld. Die Altersbezüge steigen im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 %. Außerdem kommt es mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Angleichung des Rentenwerts Ost an den im Westen. Er beträgt nun einheitlich 37,60 EUR.
Der Rentenwert gibt an, wie viel ein sog. Entgeltpunkt wert ist. Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre. Multipliziert mit dem geltenden Rentenwert ergibt sich daraus später die Rente.
Ein Rentner im Westen mit 1 500 EUR Rente bekommt durch die aktuelle Erhöhung etwa 66 EUR mehr im Monat, im Osten etwa 88 EUR mehr. Es handelt sich um Brutto-Beträge – d.h. vor dem Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein geringer Teil der Rentenerhöhung geht in diesem Jahr dadurch verloren, dass zum 1. Juli die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen: für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 %, für Eltern von 3,05 % auf 3,4 %. Das wären bei der genannten Beispielrente von 1 500 EUR im Fall eines kinderlosen Rentners 9 EUR mehr Abzug vom Brutto, bei einem Rentner mit Kindern etwa 5 EUR.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt die aktuelle Erhöhung zwar hinter der Inflation zurück. Das sei aber eine Momentaufnahme. Im Jahresschnitt sei der Rentenwert seit 2012 im Westen insgesamt um 26 % und im Osten um 40 % gestiegen, die Preise im gleichen Zeitraum nur um 20 %, hieß es.
Experten weisen zudem darauf hin, dass im kommenden Jahr erneut eine deutliche Renten-Erhöhung zu erwarten ist – denn diese hängt von der Lohnentwicklung ab. „Ab Mitte 2024 bekommen Rentner ein Plus von mindestens 5,5 bis sechs Prozent“, sagte der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen der Bildzeitung. „Wenn es noch weitere Erhöhungen bei den Lohntarifen in diesem Jahr gibt, könnten die Renten sogar noch weit über sechs Prozent steigen.“ Auch Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler Institut für Weltwirtschaft sagte der Zeitung: „Die Rentenanpassung im kommenden Jahr könnte noch mal stärker ausfallen als dieses Jahr.“
Vom BMAS hieß es: „Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.“ Ein langfristiger Ausblick ist schwierig, weil nicht absehbar ist, wie sich die Löhne weiter entwickeln. Ein Sinken der Renten ist allerdings rechtlich durch eine Schutzklausel („Rentengarantie“) ausgeschlossen. Sinken die Löhne, bleiben die Renten dennoch gleich. Steigen die Einkünfte nach einer Lohn-Delle wieder, können die dann folgenden jährlichen Rentenerhöhungen zum Ausgleich schwächer ausfallen.