Gutverdiener müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Sozialabgaben einstellen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hervor. Demnach sollen turnusgemäß die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen angehoben werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) und in der Arbeitslosenversicherung sollen 2023 bis zu einem Betrag von monatlich 7 300 EUR im Westen bzw. 7 100 EUR (Ost) Beiträge fällig werden. Im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 7 050 EUR in den alten sowie 6 750 EUR in den neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung soll zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4 987,50 EUR steigen. Bisher lag sie bei 4 837,50 EUR. Die Rechengrößen werden jährlich nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.