20 Jahre Sozialgesetzbuch IX – eine Erfolgsgeschichte! Kann man das so formulieren? Fast pünktlich zum Jubiläum ist das Standardwerk zum Rehabilitations- und Teilhaberecht in Neuauflage erschienen. Das Werk vollzieht den schweren und arbeitsreichen Weg nach, der seit Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 beschritten wurde, um mit der großen Reform durch das Bundesteilhabegesetz mit Wirkung vom 1.1.2018 behinderte Menschen noch weiter in den Mittelpunkt personenzentriert handelnder Träger zu stellen und um durch weitere, aktuelle Novellierungen wie das Teilhabestärkungsgesetz oder das Angehörigenentlastungsgesetz die Rehabilitation und Teilhabe bis heute fortzuentwickeln.
Wertvoll sind die Ausführungen zum neuen Eingliederungshilferecht (Teil 2 des SGB IX), das zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Ein Beispiel für das Zusammenwachsen von Teilhabeleistungen und Eingliederungshilfe zeigt das Werk bei der Erörterung der neuen Gesamtplankonferenz nach § 119 und der Teilhabekonferenz nach § 15. Es gelingt den Autoren, die komplexen Verfahren verständlich zu erklären. Ein Beispiel ist die Koordinierung von Leistungen der Rehabilitationsträger nach §§ 14 bis 24, die der Systematik des Gesetzes folgend einzelne Tatbestandsmerkmale wie „zuerst“, „zweit angegangener Rehabilitationsträger“, oder die Anforderungen an den „Teilhabeplan“ erklärt.
Die Aktualität zeigt sich auch in der Kommentierung zum neuen Budget für Ausbildung (§ 61a). Über eine Kommentierung der Vorschrift hinausgehend werden de lege ferenda Vorschläge für eine Anwendungserweiterung des Budgets für Arbeit auch auf Schüler mit weniger hoch qualifiziertem Abschluss erwogen. So sehen die Autoren ihre Rolle: Auslegungsprobleme bei neuem Recht aufdecken, praxisgerechte Lösungen vorschlagen und damit zur Fortentwicklung des Teilhaberechts beitragen. Abgerundet wird das Werk durch wichtige Informationen für Interessenvertretungen der Beschäftigten und Arbeitgeber z. B. über die Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durch zusätzliche Vertrauenspersonen oder die Neuregelungen der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in der digitalen Arbeitswelt nach dem Betriebsratsmodernisierungsgesetz.
Das SGB IX ist sicherlich eine Erfolgsgeschichte wegen seiner Fortentwicklung, zu der auch Kommentare wie dieser sehr beitragen. Für das Gesetz gilt wie für das Werk die Weisheit von Shakespeare (Julius Cäsar, 4. Akt, 3. Szene), die die Autoren ihrem Werk vorangestellt haben: „Den besseren Gründen müssen die guten weichen.“