Mit der Einführung des Bürgergelds erhalten Millionen Bedürftige zum 1.1.2023 deutlich höhere Bezüge. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Damit hat die Ampel-Koalition nach wochenlangem Ringen und einem Vermittlungsverfahren ihre zentrale sozialpolitische Reform zum Abschluss gebracht. In der Länderkammer sagte Arbeitsminister Heil: „Wir schaffen ein neues System weg von Hartz IV zum Bürgergeld.“ Es gehe um Schutz und Chancen. Das Versprechen des Sozialstaats werde erneuert.
Angesichts der hohen Inflation steigen die Bezüge in der Grundsicherung 2023 um mehr als 50 EUR. So erhalten Alleinstehende künftig 502 EUR pro Monat. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1.7.2023 in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen. Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Zudem dürfen die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen, etwa mit einem Minijob.
Den Beschlüssen war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Union hatte die ursprünglichen Pläne von SPD, Grünen und FDP abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sah die Union nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.
Verschärft wurden auf Druck von CDU und CSU entgegen dem ursprünglichen Entwurf von Heil die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Bereits ab Januar sind solche Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 % möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme etwa zur Qualifizierung antreten. Die Betroffenen dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sog. Schonvermögen beträgt in einer „Karenzzeit“ von einem Jahr künftig 40 000 EUR.
Im Bundestag stimmten 557 Abgeordnete für die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag abgesegnet hatte. Abschließend bekam das Bürgergeld eine „sehr großer Mehrheit“ im Bundesrat, wie der Bundesratspräsident, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), feststellte. Bayern hatte sich enthalten.