Frührentner mit einem Nebenjob können ab dem kommenden Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag beschloss, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von zz. 6 300 EUR im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34 500 EUR. Diese Einzelregelungen sind Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.
Zu dem Maßnahmenbündel gehören u.a. auch großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse (KSK). Während deren Mitglieder bisher maximal 450 EUR im Monat aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit verdienen durften, bleiben sie künftig so lange über die KSK abgesichert, wie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als „Hauptberuf“ erkennbar ist.
Darüber hinaus enthält das vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket eine Reihe von Maßnahmen zur Digitalisierung: So werden zahlreiche Vorgänge wie die Meldung von Elterngeldzeiten oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der bisherigen Papierform komplett auf elektronische Verfahren umgestellt.