Artikel 1
- § 98 (Bekanntmachungen) wird wie folgt geändert:
1.1 In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „und nachrichtlich im Kompass veröffentlicht.“ gestrichen.
1.2 In Absatz 1 Satz 2 wird neu gefasst:
„Die Bekanntmachungen gelten mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.“
1.3 In Absatz 2 wird nach dem Wort „Bundesanzeiger“ das Komma durch das Wort „und“ ersetzt sowie die Worte „und im Kompass“ gestrichen.
Artikel 2
Der Satzungsnachtrag tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Einstimmig beschlossen in der Sitzung der Vertreterversammlung am 3. Juli 2024.
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Maike Matthiessen
Vorsitzende der Vertreterversammlung
Genehmigung
Der vorstehende, von der Vertreterversammlung in der Sitzung am 3. Juli 2024 beschlossene 111. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird gemäß § 195 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 90 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB Ⅳ) genehmigt.
Bonn, den 14. August 2024
112-10204#00037#0030
Bundesamt für Soziale Sicherung
Im Auftrag
Biegaj