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111. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

RVaktuell Sonderausgabe 1/2024 (9.10.2024)

Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 1. Oktober 2005 in der Fassung des 110. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert:

Artikel 1

  1. § 98 (Bekanntmachungen) wird wie folgt geändert:

1.1    In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „und nachrichtlich im Kompass veröffentlicht.“ gestrichen.

1.2    In Absatz 1 Satz 2 wird neu gefasst:
„Die Bekanntmachungen gelten mit Ablauf des ersten Tages der Veröffentlichung im Internet als vollzogen.“

1.3    In Absatz 2 wird nach dem Wort „Bundesanzeiger“ das Komma durch das Wort „und“ ersetzt sowie die Worte „und im Kompass“ gestrichen.

Artikel 2

Der Satzungsnachtrag tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Einstimmig beschlossen in der Sitzung der Vertreterversammlung am 3. Juli 2024.

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Maike Matthiessen
Vorsitzende der Vertreterversammlung

Genehmigung

Der vorstehende, von der Vertreterversammlung in der Sitzung am 3. Juli 2024 beschlossene 111. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird gemäß § 195 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 90 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB Ⅳ) genehmigt.

Bonn, den 14. August 2024

112-10204#00037#0030

Bundesamt für Soziale Sicherung

Im Auftrag

Biegaj

 

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Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 1. Oktober 2005 in der Fassung des 110. Satzungsnachtrages wird wie folgt geändert (letzter die Anlage 7 betreffender Satzungsnachtrag war Nachtrag 106):

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