RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung

Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund (1/2025*)

RVaktuell Sonderausgabe 2/2025 (4.7.2025)

Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat folgende verbindliche Entscheidung getroffen:

Die zentralen Kennzahlen im Rahmen des Benchmarkings der Hauptverwaltungen in der Deutschen Rentenversicherung (Anlage) werden für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung verbindlich beschlossen. 

Gleichzeitig tritt die bisherige verbindliche Entscheidung vom 16. August 2018, veröffentlicht am 6. Dezember 2018, außer Kraft.

 

Die verbindliche Entscheidung beruht auf § 138 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, Absatz 2 Satz 1 SGB VI in Verbindung mit § 51 Absatz 2 Nummer 5 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Für die verbindliche Entscheidung ist nach § 138 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 SGB VI, § 53 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung mit den Beschlüssen der Vertreterversammlung (heute: Bundesvertreterversammlung) und des Vorstandes (heute: Bundesvorstand) der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Delegation von Aufgaben vom 1. Oktober 2005 der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.

Die Entscheidung wird mit der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich.

Berlin, 15. Mai 2025

 

Anja Piel                                                    Alexander Gunkel

 

Datum der Veröffentlichung: 4.7.2025

*Nichtamtliche fortlaufende Nummerierung

Anlage

Benchmarking in der Deutschen Rentenversicherung

Kennzahlen zur Steuerungsunterstützung

1. Benchmarking

Die Rentenversicherungsträger haben gemäß § 69 Abs. 5 SGB IV in geeigneten Bereichen ein Benchmarking durchzuführen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung verfolgen mit dem Benchmarking das Ziel, ihre Strukturen und Prozesse zu verbessern und über den Leistungs- und Qualitätswettbewerb transparent zu machen, in welchem Benchmarking-Objekt ihre Verbesserungspotenziale liegen und welche Träger als Benchmarking-Partner für Benchmarking-Prozesse in Frage kommen.

Das Benchmarking ermöglicht damit einen systematischen und kontinuierlichen Prozess des „Lernens von guter Praxis“. Die Deutsche Rentenversicherung bezieht neben monetären und qualitativen Gesichtspunkten beim Benchmarking auch die Zufriedenheit der Kunden, Kundinnen und der Mitarbeitenden mit ein.

Um vorhandene Potenziale zu erkennen und auszuschöpfen, wurden Kriterien und Instrumente entwickelt, die einen Leistungs- und Qualitätsvergleich innerhalb der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen.

Kern des Leistungs- und Qualitätsvergleichs ist das hierfür entwickelte Benchmarking-Tool mit Kennzahlen.

 

2. Zielsetzung

Im Benchmarking-Tool werden zur Steuerungsunterstützung je Träger zentrale Kennzahlen zu den vier Handlungsfeldern

  • Wirtschaftlichkeit
  • Kundenorientierung
  • Prozesse und Qualität
  • Mitarbeitendenorientierung

sowie Kennzahlen zur Nachhaltigkeit ausgewiesen.

Mit der Festlegung der zentralen Kennzahlen im Benchmarking-Tool werden die Maßstäbe für die Datenbasis im Benchmarking verbindlich geregelt. Diese Festlegung erlaubt eine abgestimmte, vergleichende Darstellung aller Rentenversicherungsträger in den dargestellten Handlungsfeldern.

Die aktuell zu verwendenden Kennzahlen sind in der Ergänzung zur Anlage verzeichnet. Die Liste kann durch Beschluss des zuständigen Fachausschusses angepasst werden. Die Daten und ihre Quellen sowie die Ermittlung der Kennzahlen sind in der jeweils aktuellen Fassung des Benutzerhandbuchs beschrieben.

 

Ergänzung zur Anlage

Liste der zentralen Kennzahlen im Benchmarking Tool (Hauptverwaltungen):

Handlungsfeld Wirtschaftlichkeit

  • Stückkosten im Geschäftsfeld Rente (Nicht-Vertrag)
  • Stückkosten im Geschäftsfeld Teilhabe
  • Stückkosten im Geschäftsfeld Auskunft und Beratung
  • Stückkosten im Geschäftsfeld Betriebsprüfdienst
  • Verwaltungs- und Verfahrenskosten je Kunde/Kundin (Versicherte + Rentner/Rentnerinnen)

Handlungsfeld Prozesse und Qualität

  • Qualitätsoptimierende Beratungsteilnahme
  • Abgeholfene und stattgegebene Widersprüche in % der Bescheide Geschäftsfeld Rente (Nicht-Vertrag)
  • Abgeholfene u. stattgegebene Widersprüche in % der Bescheide Geschäftsfeld Teilhabe
  • Abgeholfene u. stattgegebene Widersprüche in % der Bescheide Geschäftsfeld Betriebsprüfdienst
  • durchschnittliche Trägerlaufzeit Rente wegen Alters (Nicht-Vertrag)
  • durchschnittliche Trägerlaufzeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Nicht-Vertrag)
  • durchschnittliche Trägerlaufzeit Rente wegen Todes (Nicht-Vertrag)
  • durchschnittliche Trägerlaufzeit Teilhabe Leistung zur medizinischen Rehabilitation
  • durchschnittliche Trägerlaufzeit Teilhabe Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Quote Online‐Anträge Rente (Nicht-Vertrag) – Antrag durch Kunden/Kundinnen direkt
  • Quote Online‐Anträge Rente (Nicht-Vertrag) – Antrag über aufnehmende Stelle
  • Quote Online‐Anträge Teilhabe – Antrag durch Kunden/Kundinnen direkt
  • Quote Online‐Anträge Teilhabe – Antrag über aufnehmende Stelle

Handlungsfeld Kundenorientierung

  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Rente (Nicht-Vertrag) – Rente wegen Alters
  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Rente (Nicht-Vertrag) – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Rente (Nicht-Vertrag) – Rente wegen Todes
  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Teilhabe – Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Teilhabe – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Auskunft und Beratung – Beratungen Präsenz & Video
  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Auskunft und Beratung – Beratungen Telefon (ohne Servicetelefon)
  • Globalzufriedenheit im Geschäftsfeld Betriebsprüfdienst
  • Annahmequote Servicetelefon
  • Nahtlosigkeit Rente (Nicht-Vertrag) mit Antragstellung auf Altersrente mindestens zwei Kalendermonate vor Rentenbeginn und mit Inanspruchnahme der Hochrechnung
  • Nahtlosigkeit mit Antragseingang auf Witwen-/Witwerrente mindestens zwei Kalendermonate vor Ablauf des Sterbequartalsvorschusses (Nicht-Vertrag) nach vorherigem Versichertenrentenbezug

Handlungsfeld Mitarbeitendenorientierung

  • Commitment-Index
  • Gesundheitsquote
  • durchschnittliche Weiterbildungsstunden je Mitarbeitenden (pro Kopf)

Reporting zur Nachhaltigkeit (nachrichtlich)

  • Gesamtenergieverbrauch pro Vollzeitäquivalenz (VZÄ)
  • Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch (in %)
  • Anteil erneuerbarer Energie aus Eigenerzeugung (ohne Brennstoffe) am Gesamtenergieverbrauch (in %)
  • CO2‐Emissionen pro VZÄ aus Gesamtenergieverbrauch
  • Altersstruktur des Gesamtpersonals (Anteile der Altersgruppen bis unter 30 Jahre, 30 bis 50 Jahre, über 50 Jahre)
  • Geschlechtergleichheit: Grad der Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen (Anteil von Frauen in Führungspositionen in Relation zum Anteil von Frauen am Gesamtpersonal)