Viele Menschen in Deutschland, die an COVID-19 erkrankt waren, leiden noch lange unter gesundheitlichen Folgen. Oft führt das dazu, dass die Betroffenen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Rentenversicherte können in dem Fall eine Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Diese Reha folgt unmittelbar auf eine Krankenhausbehandlung. Die Anträge würden beschleunigt bearbeitet, erklärt die Rentenversicherung. Antragsformulare gibt es auf ihrer Homepage unter dem Menüpunkt „Reha“. Das Servicetelefon ist unter der Nummer 0800 1000 4800 zu erreichen. Auch Sozialdienste der Akutkrankenhäuser helfen bei der Antragstellung. Das von Ärzten Post-COVID-Syndrom genannte Beschwerdebild umfasst zum Beispiel anhaltende Müdigkeit und Erschöpfung, Herzprobleme, Konzentrationsschwäche, Luftnot und Depressionen. Zu einer Behandlung können in so einem Fall unter anderem Kranken- und Atemgymnastik oder Ausdauer- und Krafttraining gehören.
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Antrag stellen: Anschlussreha nach COVID
Viele Menschen in Deutschland, die an COVID-19 erkrankt waren, leiden noch lange unter gesundheitlichen Folgen. Oft führt das dazu, dass die Betroffenen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Rentenversicherte können in dem Fall eine Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Rente Verbrauchernachrichten aktuell
Zeiten der Kindererziehung wirken sich auf die spätere Rente aus. Eltern bekommen für die Erziehung ihrer Kinder bis zu drei Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Kind gutgeschrieben, erläutert die Deutsche Rentenversicherung.
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