RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Rente Verbrauchernachrichten aktuell

Rentenversicherung sendet Rentendaten automatisch ans Finanzamt 

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben - und zwar immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet.

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – und zwar immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. 2020 lag er für Alleinstehende bei .9408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro. Auf Wunsch stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen aus. Sie enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können. Aufgrund der Neugestaltung der Vordrucke zur Steuererklärung und der automatischen Datenübertragung von der Rentenversicherung an das zuständige Finanzamt ist es seit diesem Jahr nicht zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen. Sinnvoll ist das Eintragen, wenn eine elektronische Steuererklärung zum Beispiel via Elster abgegeben wird, und man sich vorab die mögliche Rückerstattung ausrechnen lassen will. Ansonsten ist es nicht nötig, die Daten noch einmal per Hand einzutragen. Wer eine Rente bezieht und schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung beantragt hat, erhält die Bescheinigung über die für 2020 gemeldeten Daten automatisch. Sie wird bis Ende Februar zugesendet. Wird die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt, kann sie im Internet angefordert werden.

Reha Verbrauchernachrichten aktuell

Viele Menschen in Deutschland, die an COVID-19 erkrankt waren, leiden noch lange unter gesundheitlichen Folgen. Oft führt das dazu, dass die Betroffenen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Rentenversicherte können in dem Fall eine Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

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