Den Zuschlag kann bekommen, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Dazu zählen beispielsweise auch Zeiten, in denen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden. Durchschnittlich darf das Einkommen während des Berufslebens höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums werden rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner die neue Leistung bekommen. Der Zuschlag wird danach durchschnittlich bei 75 Euro im Monat liegen.
Die Rentenversicherung prüft von sich aus, ob ein Anspruch auf den Zuschlag besteht. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten. Die Rentenversicherung startet im Juli mit dem Versand der ersten Bescheide zum Grundrentenzuschlag.
Weitere Informationen zur Grundrente gibt es auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente.