Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen helfen, trotz einer Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben eingegliedert zu sein, so dass eine vorzeitige Rente vermieden werden kann. Für diesen Personenkreis sind gesetzlich besondere Ausbildungs- und Beschäftigungsformen mit speziellen Leistungen vorgesehen. Dazu zählen neben den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen insbesondere auch Berufliche Trainingszentren, die Berufsförderungswerke und die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung. Die Leistungsanbieter nehmen auch in Corona-Zeiten ihre Aufgaben wahr und halten dabei die notwendigen Hygieneregeln ein. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Leistungen in den Einrichtungen auch unter Corona-Bedingungen erfolgreich durchgeführt und die individuellen Rehabilitationsziele weiterverfolgt werden können. Hierbei können von den Einrichtungen zur Durchführung von Leistungen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung auch Online-Angebote eingesetzt werden. Im Jahr 2020 hat die Deutsche Rentenversicherung rd. 249 000 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt.
Reha Meldung aktuell
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch in Corona-Zeiten – Deutsche Rentenversicherung setzt auf Onlineangebote
Die Deutsche Rentenversicherung führt trotz der Corona-Pandemie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch. Hierbei werden Leistungen auch online durchgeführt.
Politik Meldung aktuell
Bei rund drei Millionen Menschen in Deutschland konnte bislang SARS-CoV-2 nachgewiesen werden. Aus Studien wird deutlich: Rund 10 Prozent der Betroffene können noch lange unter gesundheitlichen Folgen leiden. Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über wirksame Rehabilitationsangebote, die den Menschen helfen, sich nach einer COVID-19-Erkrankung wieder zu regenerieren.
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