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Rentenversicherung: Geringe Rente bedeutet nicht automatisch Altersarmut

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich nach einem Bericht über millionenfache Minirenten von Vollzeitbeschäftigten gegen den Eindruck gewandt, dass eine geringe Rente automatisch Altersarmut bedeute.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich nach einem Bericht über millionenfache Minirenten von Vollzeitbeschäftigten gegen den Eindruck gewandt, dass eine geringe Rente automatisch Altersarmut bedeute. Die Funke-Zeitungen hatten aus einer Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage berichtet, dass 2019 rund 6,3 Millionen Vollzeitarbeitnehmer einen Bruttomonatslohn von unter 2.650 Euro erzielten. Dies führe nach 45 Arbeitsjahren zu einer Bruttorente von unter 1.200 Euro. Nach Abzügen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen blieben demnach netto rund 1.100 Euro Rente monatlich. Dies entspricht in Deutschland in etwa dem Schwellenwert der Armutsgefährdung. Die Rentenversicherung verwies darauf, dass sich die genannte Zahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit einem Entgelt unter monatlich 2.650 Euro auf einen Stichtag bezieht. „Es können daraus keine Aussagen über das Einkommen der Beschäftigten über die gesamte Erwerbskarriere getroffen werden“, hieß es. So sei es durchaus möglich, dass ein Teil dieser Arbeitnehmer nach dem Stichtag mehr verdienen werde oder davor mehr verdient habe. Zudem könnten aus einer möglichen künftigen „Minirente“ keine Rückschlüsse auf Bedürftigkeit im Alter gezogen werden. Hierfür seien weitere Einkommen im Alter sowie der Haushaltskontext relevant. Es könne weitere Alterseinkommen wie betriebliche oder private Renten, Kapitalerträge oder Mieteinkünfte geben. Eine geringe Rente könne unter Umständen auch durch das Partnereinkommen aufgefangen werden, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter mit. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion werden dem Funke-Bericht zufolge etliche Berufsgruppen genannt, die trotz Vollzeitbeschäftigung von einer geringen Rente betroffen sind. Aufgeführt sind demnach Beschäftigte in Kranken- und Altenpflege, im Gesundheits- und Rettungsdienst, bei Post-, Kurier- und Expressdiensten sowie Hebammen und Verkäufer. Teilzeitkräfte und Menschen, die zwischendurch arbeitslos wurden, seien in den Zahlen nicht mitberücksichtigt.

Politik Meldung aktuell

Nach nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1.7.2021 fest: Da die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, verbleibt in Westdeutschland der ab 1.7.2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin bei 34,19 EUR, obwohl die rechnerische Rentenanpassung negativ ist.

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