Angesichts der hohen Inflation setzt sich der DGB für eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ein. „Ja, die Inflation frisst die letzte Mindestlohnerhöhung weitgehend auf“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der dpa. „Wir werden uns in der Mindestlohnkommission für einen kräftigen Ausgleich einsetzen“, sagte Körzell. „Beim nächsten Erhöhungsschritt, der im Juni festgelegt wird, muss die Kaufkraftentwicklung entschieden berücksichtigt werden.“
In der Mindestlohnkommission verhandeln Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Wissenschaft über die künftigen Anpassungen. Körzell ist dort Mitglied. Das Gremium soll zum 30.6.2023 den nächsten Erhöhungsschritt vorschlagen, der ab 1.1.2024 greifen soll. Zwischenzeitlich endete eine Frist für Stellungnahmen von Verbänden an die Mindestlohnkommission zur Vorbereitung für diese Entscheidung, wie es aus Kommissionskreisen hieß. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz angehoben. Zum 1.1.2022 war er von 10,45 EUR auf 12 EUR gestiegen. Körzell verwies auch auf die neue EU-Mindestlohnrichtlinie: Ihr zufolge müsse die Inflation berücksichtigt werden. Die Preissteigerungen wirkten sich gerade bei Geringverdienerinnen und -verdienern negativ aus. Die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission mahnte Körzell: „Daher sollte allen Beteiligten in der Kommission klar sein, welche Verantwortung wir gemeinsam tragen.“ Neben der Höhe des Mindestlohns müssten auch verstärkte Kontrollen weiterhin im Fokus stehen.