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Krankenkasse lehnt Antrag ab: Widerspruch kann sich lohnen

RVaktuell 1/2023

Es ist ein Schreiben, das die Stimmung erstmal ordentlich trübt: Die gesetzliche Krankenkasse hat eine Leistung abgelehnt, die man beantragt hat. Doch es gibt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Gar nicht so selten sind Versicherte damit erfolgreich, wie eine Auswertung des Finanzratgebers „Finanztip“ zeigt.

22 Krankenkassen mit insgesamt rd. 35 Millionen Versicherten hat „Finanztip“ dafür betrachtet und geprüft, wie Widersprüche dort im Jahr 2021 ausgegangen sind. Das Ergebnis: In 40 % der Fälle waren die Versicherten mit ihrem Widerspruch ganz oder teilweise erfolgreich. Manche Kassen verschicken Schreiben, in denen sie den Versicherten mitteilen, dass ihr Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg habe – oft verbunden mit der Frage, ob der oder die Versicherte ihn zurücknehmen wolle. Die Auswertung von „Finanztip“ zeigt: Knapp 20 % der Widersprüche wurden 2021 von den Versicherten selbst zurückgenommen. Julia Rieder, Versicherungsexpertin von „Finanztip“ warnt Versicherte allerdings davor, das zu tun: „Denn damit haben sie keine Chance mehr, gegen die Entscheidung der Krankenkasse vorzugehen, auch nicht vor Gericht.“

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