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Rente Parlament aktuell

„Ordentliches Plus“ für Rentner – Gleicher Rentenwert in Ost und West

RVaktuell 1/2023

Gute Nachrichten für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Die Rente steigt zum 1.7.2023 in Westdeutschland um 4,39 % und in den neuen Bundesländern um 5,86 %. Das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit. Damit gelte in West und Ost dann ein gleich hoher aktueller Rentenwert. Grundlage der angekündigten Rentenerhöhung sind die vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Infolge der Erhöhung steigen in den alten Bundesländern die Renten nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum 1.7.2023 um 4,39 %, so dass eine Rente von vormals 1 000 EUR dann 1 043,90 EUR beträgt. In den neuen Bundesländern betrage die Erhöhung 5,86 %, so dass eine Rente von aktuell 1 000 EUR auf 1 058,60 EUR steigt. Vereinfacht gesagt, wird die Höhe einer Rente nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund so berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sog. aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden bei der Rente für die neuen Bundesländer andere Berechnungsgrößen beschlossen als für die alten Bundesländer. Grund dafür waren die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse. Seit dem 1.7.2018 wird der aktuelle Rentenwert in den östlichen Bundesländern schrittweise an den aktuellen Rentenwert im Westen angeglichen. Bis zum Sommer 2024 sollte dann ein einheitlicher Wert im gesamten Bundesgebiet gelten. Nun wird dem Arbeitsminister zufolge die Rentenangleichung ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Grund sei die höhere Lohnsteigerung im Osten.

Vor allem Menschen mit kleinen Renten macht die hohe Inflation zu schaffen. Im Februar waren die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,7 % gestiegen. „Die Rentenanpassung bleibt aktuell hinter der Inflation zurück, aber das ist nur eine Momentaufnahme“, hieß es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, habe sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. „Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor“, hieß es in der Mitteilung weiter. Diese würden sich dann in der Rentenanpassung zum 1.7.2024 abbilden. Die für die aktuelle Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,50 % in den alten Ländern und 6,78 % in den neuen Ländern. Arbeitsminister Heil sagte: „Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen.“ Das Sicherungsniveau bleibe somit stabil bei über 48 %. „Ich will die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, damit die Menschen sich auch in Zukunft auf eine gute Altersvorsorge verlassen können“, betonte Heil.

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, sprach davon, dass durch die Rentenerhöhung die erwartete hohe Preissteigerung gemildert werde. „Rückblickend hat es für die Rentnerinnen und Rentner seit 2010 ein deutliches Plus bei der Rente gegeben“, sagte Roßbach. „So sind die Standardrenten von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen.“ Der Anstieg habe damit deutlich über der Entwicklung der Inflation in diesem Zeitraum gelegen. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) reicht die Erhöhung allerdings nicht, um die gestiegenen Preise voll abzufedern. „Aber es ist ein ordentliches Plus im Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Wer sein Geld in eine private Rente gesteckt hat, kann von solchen Erhöhungen nur träumen. Gut ist auch, dass die Renten Ost schon ein Jahr früher als geplant an den Westen angeglichen sind – über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ein längst überfälliger Schritt.“

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RVaktuell 2/2023

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