Bundesminister Heil betonte den Zusammenhalt der Gesellschaft
In seinem Grußwort sprach Heil zunächst einen großen Dank an die Mitglieder der Bundesvertreterversammlung für die in diesem Jahr geleistete Arbeit aus und bezog diesen ebenso ausdrücklich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Der Minister betonte den Zusammenhalt der Gesellschaft, der in Zeiten der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Folgen aufgrund des Krieges in der Ukraine wichtiger denn je sei. Die Deutsche Rentenversicherung spiele dabei eine zentrale Rolle. Heil nannte die Realisierung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner sowie die Umsetzung des Grundrentenzuschlages. „Das ist eine hervorragende Verwaltungsleistung und es ist ein gutes Zeichen für unser Land, in dem oft über Dinge gesprochen wird, die nicht funktionieren.“ Die Rentenversicherung (RV) sei leistungsfähig und habe es in der aktuellen Situation bewiesen, so Heil. Weiter ging Heil auf das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand ein. Mit diesem Gesetz seien insbesondere der Nachholfaktor unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau wiedereingesetzt und Verbesserungen beim Erwerbsminderungsrentenbestand vorgenommen worden. Mit einem Rentenpaket II beabsichtige die Regierung bald eine langfristige Sicherung des Rentenniveaus auf den Weg zu bringen. Nach Aussage von Heil sei damit auch der Aufbau einer kapitalgedeckten Reserve zur Stabilisierung des Beitragssatzes geplant. Heil ging zudem auf mehrere Punkte ein und warb dafür, das Potential der Erwerbstätigen in Deutschland besser auszuschöpfen. Für die RV betonte er das Thema Rehabilitation, damit die Menschen in Beschäftigung gesund blieben. Zusätzlich müsse Deutschland auf qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland setzen. Darüber hinaus werde sich das Bundesministerium in dieser Legislaturperiode nochmals für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige einsetzen. Im Hinblick auf die Sozialwahl 2023 plädierte Heil für eine Berichterstattung und Werbung durch die öffentlich-rechtlichen Sender. Zum Schluss wünschte Heil der RV eine „realistische Zuversicht“ für die künftigen Herausforderungen.
Barnett sprach zur Sozialwahl 2023
Ein weiteres Grußwort richtete die stellvertretene Bundeswahlbeauftragte der Bundesregierung für die Sozialversicherungswahlen, Barnett, an das Plenum und die Gäste. Sie wies in Ihrer Rede zunächst darauf hin, dass die Wahllisten für die Sozialwahl 2023 eingereicht wurden und aktuell geprüft würden. Im Hinblick auf die 2020 beschlossenen Reformen zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen ging sie insbesondere auf die neue Quotenregelung ein. Frauen könnten einen anderen Input geben. Sie sollten mitmachen und mitentscheiden, führte Barnett aus. Außerdem betonte die stellvertretende Bundeswahlbeauftragte, dass die Sozialwahl in der Öffentlichkeit mehr bekannt werden müsse. Es gehe darum, das Interesse hierfür in der Gesellschaft zu wecken. Das müsse bereits für die jungen Menschen in den Schulen beginnen. Und es müsse noch mehr kommuniziert werden, was die Selbstverwalter für die Menschen alles leisten. Allen Beteiligten wünschte sie eine erfolgreiche Sozialwahl.
Bundesvorstandsvorsitzende Anja Piel zur Lage und Entwicklung der Rentenversicherung
Der mündliche Bericht des Bundesvorstandes erfolgte von der Vorsitzenden, Anja Piel. Unter dem Leitgedanken „Eine stabile gesetzliche Rente in herausfordernden Zeiten“ ging sie in ihrem Bericht auf die Stabilität der gesetzlichen Rente in vergangenen und aktuellen Krisenzeiten ein. „In der Krise beweist sich der Charakter“, eröffnete Piel und führte aus: „Mir scheint, auch wir – als Gesellschaft – haben zurzeit sehr viel Gelegenheit, Charakter zu beweisen. Durch die aktuelle Krise ist die unmittelbare Zukunft so wenig berechenbar, wie lange nicht mehr.“ Rückblickend schaute sie z. B. auf die globale Bankenkrise im Jahr 2008 sowie auf die Staatsschuldenkrise im Euroraum vier Jahre danach. 2020 habe das Corona-Virus die Welt erneut herausgefordert. Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.2.2022 würden nunmehr die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf der ganzen Welt zu spüren sein. Der Anstieg der Preise für Energie und Nahrungsmittel sowie die hohe Inflation belasteten die Menschen sehr. Piel betonte, dass es sehr wichtig sei, dass die gesetzliche RV in diesen Zeiten Verlässlichkeit zeige. Ausdrücklich wies Piel darauf hin, dass sich, allen bisherigen ökonomischen Krisen zum Trotz, die gesetzliche RV stets bewährt habe. „Unsere Anpassungsfähigkeit ist dabei eines unserer Erfolgsrezepte“, verdeutlichte Piel. Anhand der Finanzierbarkeit der Renten im demographischen und technologischen Wandel sowie der Bedeutung von Kaufkraftverlust und Inflation zeigte Piel, wie die RV Unsicherheit verringere und Stabilität stärke. Anschließend machte sie weitere Ausführungen zu verschiedenen Eckwerten und Reformen. Für die gesetzliche RV werde 2022 mit Einnahmen in Höhe von 356,8 Mrd. EUR und Ausgaben von 354,7 Mrd. EUR gerechnet. Der voraussichtlich entstehende Überschuss werde in die Nachhaltigkeitsrücklage überführt. Im Hinblick auf die Einnahmen der RV aus Beiträgen werde in den nächsten Jahren ein deutliches Plus erwartet. Bis zum Jahr 2026 gehe man derzeit von einem Wachstum der Pflichtbeiträge von über 16 Prozent aus. Zur Reform der Erwerbsminderungsrenten erläuterte Piel die erheblichen Anpassungen. Zum 1.7.2024 sollen die Menschen eine höhere Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt. „Damit werden rund drei Millionen Renten erhöht und damit für diesen Personenkreis ähnliche Verbesserungen vorgenommen wie bereits bei den jüngeren Rentenzugängen“, so Piel.
Anlage 6 zum Haushaltsplan 2023 wurde beschlossen
Von der Bundesvertreterversammlung wurde die Anlage 6 zum Haushaltsplan 2023 der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Einnahmen und Ausgaben für Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und für gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung mit Einnahmen von insgesamt 23 452 000 EUR und Ausgaben von insgesamt 429 258 000 EUR festgestellt.
Dr. Stephan Fasshauer als Mitglied des Direktoriums wiedergewählt
Die Mitglieder der Bundesvertreterversammlung bestätigten Dr. Stephan Fasshauer in seinem Amt als Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Amtsdauer der Mitglieder des Direktoriums beträgt sechs Jahre. Zur Wahl gratulierte ebenfalls der Vorsitzende der Bundesvertreterversammlung. Wohlfeil sagte über Fasshauer, dass er in den vergangenen Jahren den Umbau der Rentenversicherung zu einer modernen, effizienten und digitalen Verwaltung mit Gespür und Weitblick vorangetrieben habe. „Mit der Wiederwahl von Dr. Stephan Fasshauer spricht sich die Selbstverwaltung für eine Fortführung dieses erfolgreich eingeschlagenen Wegs aus“, so Wohlfeil.
Schwerpunktthema „Ein Jahr Koalition aus rentenpolitischer Sicht“
In einem Schwerpunkt befasste sich die Bundesvertreterversammlung mit dem Thema „Ein Jahr Koalition aus rentenpolitischer Sicht“. Dabei ging es um komplexe Fragestellungen, etwa die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus und der Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen RV. Als Einleitung folgten Videobotschaften zu wissenschaftlichen Impulsen von Prof. Dr. Camille Logeay, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, sowie Prof. Dr. Martin Werding, Ruhr-Universität Bochum. Eine anschließende Podiumsdiskussion fand auf der Bühne mit den alternierenden Vorsitzenden des Bundesvorstandes, Anja Piel und Alexander Gunkel, statt. Mit dabei waren die beiden jungen Nachwuchswissenschaftler, Luisa Wallossek und Sebastian Becker; sie beleuchteten das Thema generationsübergreifend. Geleitet wurde die Diskussion von Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Verleihung des FNA-Forschungspreises 2022
Der FNA-Forschungspreis wird jährlich für weit überdurchschnittliche wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Alterssicherung verliehen. Der FNA-Beirat hatte sich dieses Jahr für Dr. David Rügamer und seine Publikation „Verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ entschieden. In einer Laudatio zeichnete die Bundesvorstandsvorsitzende Piel den Preisträger für seine beeindruckende und hochwertige Dissertation mit dem FNA-Forschungspreis 2022 aus. Piel erkannte an, dass Rügamer die gegenwärtige Situation klar bewertet und zusätzlich noch praxisrelevante Verfahrensvorschläge entwickelt habe. Rügamer, der an diesem Tag seine letzte Staatsexamensklausur schrieb, konnte seine Forschungsarbeit im Rahmen eines Videobeitrages vorstellen und sich für die Preisverleihung bedanken.
Termine und Abschluss
Bevor der Vorsitzende die Sitzung schloss, bedankte er sich bei allen Beteiligten für ihre Mitwirkung. Er wies auf die für die Bundesvertreterversammlung geplanten nächsten Sitzungstermine hin: am 22.6.2023 in Lübeck/Travemünde und am 7.12.2023 in Berlin. Außerdem nannte er den 5.10.2023 als Sitzungstermin für die konstituierende Sitzung der Bundesvertreterversammlung nach der 2023 erfolgten Sozialwahl.