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RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Rente Verbrauchernachrichten aktuell

Zehn weit verbreitete Rentenirrtümer

RVaktuell 1/2023

Zu spät, zu wenig, zu viele Abzüge: Manchen Menschen bereitet ihre spätere Rente Sorge. Doch nicht alle Annahmen oder Vorurteile bestätigen sich in der Praxis.

 

  • 1. „Die Rentenkasse legt meine eingezahlten Beiträge an – und zahlt sie mir später als Rente aus.“

Das Rentensystem funktioniert via Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge der Versicherten direkt an Rentnerinnen und Rentner wieder ausbezahlt werden. Lediglich eine Nachhaltigkeitsrücklage wird zurückbehalten, die im Wesentlichen unerwartete Schwankungen ausgleichen soll, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“.

Stattdessen bekommen Versicherte für ihre eingezahlten Beiträge Rentenpunkte gutgeschrieben, aus denen sich später ihre jeweilige Rente errechnet. Die Rente der heutigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird dann von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet. Deshalb spricht man auch vom „Generationenvertrag“.

 

  • 2. „Das Rentensystem ist am Ende.“

„Das ist sehr unwahrscheinlich“, so „Finanztest“. Das Rentensystem mit seinen rd. 77 Millionen Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern stehe nicht vor dem Kollaps. Im Gegenteil: Das Umlageverfahren schütze sogar recht zuverlässig vor unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten – weder Finanzkrise noch Corona-Pandemie hätten dem System nachhaltig Probleme bereitet.

Eine hohe Arbeitslosigkeit und eine alternde Bevölkerung seien zwar für das Umlagesystem ungünstig. Dem könne die Politik aber mit Anpassungen an verschiedenen Stellen begegnen.

Finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt hingegen seien nicht dazu da, die RV zu subventionieren, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Damit werden lediglich Kosten sog. nicht beitragsgedeckter Leistungen erstattet, die die RV erbringt, ohne dass dem Beiträge gegenüberstehen.

 

  • 3. „Wenn ich im Osten arbeite, bekomme ich weniger Rente.“

„Im Gegenteil“, teilt die Rentenversicherung Bund mit. „Beschäftigte im Osten bekommen für das gleiche Gehalt mehr Rente als Beschäftigte im Westen.“ Jedenfalls noch. Denn derzeit werden Ostgehälter mit einem Umrechnungsfaktor „hochgewertet“, was bei identischem Einkommen zu einer leicht höheren Rente führt. Bis Juli 2024 sollten die Rentenwerte von Ost und West angeglichen werden. Durch die bevorstehende Rentenerhöhung, die im Osten etwas größer ausfällt als im Westen, wird dieses Ziel nun schon ein Jahr früher erreicht.

 

  • 4. „Ob ich eine Ost- oder Westrente bekomme, hängt davon ab, wo ich wohne.“

Das stimmt nicht, sagt „Finanztest“. Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Mischrente bekommen, hängt nicht von ihrem Wohnort, sondern von ihren jeweiligen Beschäftigungsorten ab. Wer sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern gearbeitet hat, dessen Rente berechnet sich aus den Teilwerten von Ost und West, so Finanztest. Auch spätere Rentenerhöhungen bemessen sich anteilig nach den Beschäftigungszeiten in Ost und West.

 

  • 5. „Die Rente sinkt immer weiter ab.“

„Die individuellen Renten sinken nicht, vielmehr steigen sie“, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Einer Prognose der Bundesregierung im aktuellen Rentenversicherungsbericht zufolge steigen die Renten bis zum Jahr 2036 um gut 43 %. Der Grund: Die Renten folgen der Lohnentwicklung. Bei steigenden Löhnen steigen auch die Renten. Bei sinkenden Löhnen greift eine gesetzliche Rentengarantie, die das Sinken der Renten verhindert. Erst zum 1.7.2023 werden die Renten in Ost und West wieder angehoben – um 5,86 % bzw. 4,39 %.

Aber: Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt dafür kontinuierlich an. Wer zum Beispiel 2023 in Rente geht, zahlt nur auf 83 % seiner Rente Steuern, heißt es vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Anteil auf 100 % an. Von der Steuer befreit bleibt nur, wessen Rente niedriger als der Grundfreibetrag von derzeit 10 908 EUR pro Jahr ist. Für verheiratete Ehepaare verdoppelt sich der Grundfreibetrag.

 

  • 6. „Die Rente wird ab dem Renteneintritt automatisch überwiesen.“

Bis auf den Grundrentenzuschlag müssen alle Leistungen aus der Rentenversicherung, so wie andere Sozialleistungen auch, beantragt werden. Und damit und daher sollten Versicherte nicht bis zum letzten Moment warten. Die Rentenversicherung rät, den Rentenantrag bereits drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt zu stellen.

 

  • 7. „Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen.“

Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, hat grundsätzlich Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge – allerdings erst nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze. Je nach Geburtsjahr liegt diese zwischen 63 und 65 Jahren.

 

  • 8. „Wenn ich vorzeitig in Rente gehe, enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente.“

Wer vor Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand geht, büßt für jeden Monat 0,3 % der Rente ein. „Diese Abzüge bleiben auch nach Erreichen der Regelrentenzeit bestehen“, heißt es auf der Internetseite der RV.

 

  • 9. „Die letzten Beschäftigungsjahre vor der Rente sind besonders wichtig.“

Die Rentenhöhe hängt vom gesamten Versicherungsleben ab, nicht von den Einzahlungen der letzten Arbeitsjahre. Aber: Bei den meisten Versicherten steigen die Gehälter im Laufe des Berufslebens, in den Jahren vor Renteneintritt sind diese daher oft sehr viel höher als z.B. zum Berufseinstieg. Der Rentenzuwachs ist in diesen Jahren möglicherweise besonders groß.

 

  • 10. „Eine Hinterbliebenenrente steht nur Ehefrauen zu.“

Sowohl Frauen als auch Männer haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat.

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