Ab 2026 können Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen ihre Einkünfte mit steuerfreier Arbeit aufbessern. Für wen das Angebot gilt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Nach dem Rentenbeginn weiterarbeiten? Was für viele undenkbar scheint, wünschen sich manche. Und wieder andere müssen es vielleicht sogar. Ab Januar 2026 setzt genau hier die sog. Aktivrente an, die Ruheständlern neue Spielräume eröffnen soll. Aber wie genau funktioniert das Konstrukt? Und wer kann überhaupt davon profitieren?
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, hat ab dem 1.1.2026 die Möglichkeit, freiwillig weiterarbeiten zu können – und dabei bis zu 2 000 EUR im Monat aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei vereinnahmen zu können. Ganz gleich, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Rentnerinnen und Rentner, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, können ebenfalls als Aktivrentner zurückkehren, sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Regelaltersgrenze der Deutschen Rentenversicherung zufolge regelmäßig zwischen 65 und 67 Jahren. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Altersgrenze regelmäßig mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Um die Aktivrente in Anspruch nehmen zu können, bedrf es laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) keines gesonderten Antrags. Vielmehr werde die Regelung direkt automatisch bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitgebers berücksichtigt und das Gehalt bis zur 2 000-Euro-Freigrenze somit nicht versteuert.
„Die Aktivrente gilt nicht für Selbständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte“, teilt die Bundesregierung auf ihrer Webseite mit. Andere Einschränkungen – wie etwa eine Altersobergrenze – gibt es nicht.
Die steuerfreien 2 000 EUR pro Monat lassen sich nicht auf mehrere Tätigkeiten aufteilen. Laut BMF gilt das Angebot der Aktivrente nur für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Die 2 000 EUR sind ein Freibetrag, der auch dann erhalten bleibt, wenn der Verdienst mehr als 2 000 EUR pro Monat beträgt. Wer mehr verdient, muss dann allerdings jeden Euro versteuern, der oberhalb dieser Grenze liegt.
Dass bei der Aktivrente jeden Monat 2 000 EUR steuerfrei vereinnahmt werden können, bedeutet nicht, dass von 2 000 EUR Bruttoverdienst jeden Monat auch tatsächlich 2 000 EUR netto auf dem Konto landen. Sozialabgaben werden nämlich zumindest teilweise fällig. Laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) werden vom Gehalt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Aktivrentner hingegen nicht bezahlen, nur der Arbeitgeber leistet seine Hälfte.