RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen
RVaktuell - Fachzeitschrift und amtliche Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung
Aus der Selbstverwaltung Veranstaltungen

Die Spitzen der Sozialversicherungsträger feiern gemeinsam den Tag der Selbstverwaltung

RVaktuell 1/2026

Stets am 18. Mai wird mit dem Tag der Selbstverwaltung an die erste Sozialwahl nach dem Zweiten Weltkrieg erinnert, die am 18.5.1953 stattfand. Den Anlass würdigt die Gewerkschaft ver.di alljährlich mit einer Veranstaltung, die sich an die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter aus allen Zweigen der Sozialversicherung richtet. In diesem Jahr stand die Tagung unter dem Motto „Demokratie stärken – Die Zukunft der Selbstverwaltung gemeinsam gestalten“. Zusammen mit der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) lud ver.di am 22.5.2025 zu einem Austausch ein, der gleichermaßen Vertretende aus dem Ehrenamt, dem Hauptamt sowie aus der Politik einbezog.

Die Vielfältigkeit der Selbstverwaltung vereint bei einer Tagung

Am 22.5.2025 fanden sich in der ver.di Bundesverwaltung am Spreeufer gegenüber dem Berliner Ostbahnhof rd. 200 Teilnehmende ein, weitere 80 ließen sich virtuell zuschalten, um die Tagung anlässlich des Tags der Selbstverwaltung zu verfolgen. Auf dem Podium waren alle Zweige der Sozialversicherung vertreten. In verschiedenen Gesprächsformaten trafen sich aktive Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, darunter Repräsentanten sowohl der Arbeitgeber- als auch der Versichertenseite, Mitglieder des Bundestages sowie die führenden hauptamtlichen Vertreterinnen der Sozialversicherungsträger, um ihre Perspektiven mit dem Publikum zu teilen.

Moderne Herausforderungen für ein bewährtes Verwaltungsprinzip

In unterschiedlichen Zusammensetzungen beleuchteten die Teilnehmenden jeweils die Frage, wie die soziale Selbstverwaltung gestärkt werden könne. Einigkeit bestand darüber, dass sich das zugrundeliegende Prinzip sehr bewährt hat. Die soziale Selbstverwaltung wurde als Brücke zwischen den Menschen und den Institutionen der sozialen Sicherung beschrieben. Sie schaffe Nähe und Vertrauen, sorge für ein stabiles Sicherungssystem und für eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Versicherten und Arbeitgeber. Die soziale Selbstverwaltung sei Ausdruck gelebter Demokratie und bürgerschaftlicher Verantwortung.

Ausführlich wurde über die Entwicklung gesprochen, wonach die konsensorientierte Selbstverwaltung dennoch seit geraumer Zeit in der öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere bei den Sozialwahlberechtigten, an Aufmerksamkeit verliere. Das zeige sich u.a. an einer sinkenden Beteiligung bei den Sozialwahlen.

Die Menschen wieder mehr für „ihre“ Selbstverwaltung zu interessieren, lag allen Teilnehmenden am Herzen. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, machte auf ein Dilemma in der Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam. Es sei „eine Herausforderung unserer Zeit, dass sich gute Nachrichten nicht verkaufen.“ Der gesellschaftliche Diskurs sei beherrscht von Polarisierung, während der Erfolg der sozialen Selbstverwaltung gerade in ihrem partnerschaftlichen Konsens liege. Es gebe eine gute und lebendige Zusammenarbeit der Versicherten- und Arbeitgebervertretenden, die sich an einem gemeinsamen Ziel orientiere: den bestmöglichen Service für alle Kundinnen und Kunden zu gewährleisten. Von dieser Zusammenarbeit und der Expertise aus der Praxis, die von den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern eingebracht werde, profitierten sowohl die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Serviceangeboten als auch die Arbeitgeber. „Das Vertrauen der Versicherten lässt sich nicht mit Streit gewinnen“, war sich Roßbach sicher.

An die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik wurde appelliert, die Gestaltungsspielräume der Sozialen Selbstverwaltung zu respektieren und durch weitere Kompetenzen zu stärken.

Mit gesetzlichen Vorgaben, die sich auf die Haushaltsautonomie der Sozialversicherungsträger auswirken, werde der Selbstverwaltung jedoch weiterer Gestaltungsspielraum genommen. Echte Mitgestaltung durch die Selbstverwaltungen der Sozialversicherungsträger erfordere Bereiche, in denen die selbstverwalteten Institutionen zu autonomen Entscheidungen berechtigt sind. Einhellig kritisch beurteilten die Teilnehmenden daher die Belastung der Beitragszahlenden mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die keine beitragsgedeckten Leistungen darstellen. Übereinstimmend wurde die klare Trennung der Aufgaben und die jeweilige Finanzierung durch Beiträge oder Steuern gefordert.

Auch aktuelle Transformationsprozesse, die vor der Sozialversicherung nicht Halt machen, waren Gegenstand der Diskussion. Besonders die digitale Transformation könne der Katalysator für einen großen Sprung nach vorne bei der Zusammenarbeit und Vernetzung der Sozialversicherungsträger untereinander werden. Das sog. Once-Only-Prinzip – ein Verwaltungskonzept, das darauf abzielt, dass Bürger und Unternehmen Informationen und Dokumente nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen – sei ein potentieller „Game-Changer“ für die Sozialversicherung. Für den Erfolg dieser Entwicklung seien aber digitaltaugliche Gesetze erforderlich, hielt Roßbach im Beisein der eingeladenen Parlamentarierinnen und Parlamentarier fest. Die Sozialversicherungsträger müssten mit ihrer Expertise rechtzeitig in die zentralen Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

Vorschläge zur Stärkung der Selbstverwaltung

Die Teilnehmenden beschäftigten sich nicht nur mit den Herausforderungen, sondern suchten auch nach möglichen Antworten; zum Beispiel auf die Frage, wie man der Arbeit der Selbstverwaltungen zu mehr Aufmerksamkeit seitens der Politik und Zivilgesellschaft verhelfen kann. Zur Stärkung der Haushaltsautonomie der Sozialversicherungsträger fordert der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf soziale Selbstverwaltung – analog dem Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung. Mit Verfassungsrang ausgestattet wären die Sozialversicherungsträger in der Lage, Angelegenheiten, die in den Autonomiebereich der Selbstverwaltung fallen, notfalls auch vor Gericht gegen staatliche Eingriffe zu verteidigen.

Mit dem Ziel, mehr junge Menschen für die Mitgestaltung des Sozialstaats zu gewinnen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen, machten sich die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter für eine Modernisierung der Sozialwahlen stark. Viele Stimmen sprachen sich dafür aus, die Möglichkeit zur Durchführung von Online-Wahlen zu verstetigen. Sie können sich dabei auf die entsprechende Absichtserklärung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode berufen.

Informationskampagne

Die Veranstaltung zeigte, dass sich die soziale Selbstverwaltung auf das ungebrochene Engagement ihrer Mitglieder verlassen kann. Zugleich ermunterten sich die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter selbst dazu, über ihre Arbeit und die Erfolge der sozialen Selbstverwaltung vermehrt in der Öffentlichkeit zu sprechen. Auch der Zeitraum zwischen den Sozialwahlen solle künftig verstärkt für die Kommunikation mit den Wahlberechtigten genutzt werden, um die Bedeutung und Funktionsweise der Selbstverwaltung zu vermitteln.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Ersatzkassen verwiesen mit einer begleitenden Presseerklärung auf ihre gemeinsame Informationsinitiative „Mitreden! Bei Rente und Gesundheit“. Unter diesem Motto ist die Kampagne auf den Social-Media-Kanälen bei Instagram und LinkedIn aktiv und betreibt die Website www.sozialwahl.de mit weiteren Informationsangeboten.